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Nicht nur geistige Brandstifter

Einleitung

Brandenburgs NPD und die Kommunalwahlen:

Bild: Presseservice Rathenow

Pascal Stolle als Redner auf einer JN-Kundgebung im März 2014 in Ludwigsfelde.

Mit ihrer KandidatInnenliste für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hat die Brandenburger NPD landesweit für Empörung gesorgt. Während die Neonazi-Partei „Sicherheit, Recht und Ordnung“ zu zentralen Wahlkampfthemen auserkor, wurde ruchbar, dass viele der NPD-KandidatInnen selbst vorbestraft sind. Etliche darunter wegen schwerer und schwerster Delikte. Zu nennen ist etwa Michel Müller, Kandidat aus dem Havelland. Wegen einer rassistischen Hetzjagd auf Flüchtlinge zum Jahreswechsel 1999/2000 wurde er wegen Beihilfe zu versuchtem Mord zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Mittlerweile ist Müller auch Organisationsleiter der Landes-NPD. Im Wahlkampf klagte er über die Untaten von „sogenannten Flüchtlingen“ und hielt es für angebracht, in diesem Zusammenhang zu fordern: „Mord und Totschlag am 25. Mai abwählen“.

In Joachimsthal trat Thomas Haberland an. Dieser brannte zusammen mit einem Mittäter 1992 eine ehemalige Häftlingsbaracke in der Gedenkstätte für das Konzentrationslager Sachsenhausen nieder. Die Brandstiftung hatte international für Entsetzen gesorgt. Haberland wurde damals ebenfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Aus Bad Belzig wiederum stammt NPD-Kandidat Pascal Stolle. Er war 1997 an einem brutalen, fast tödlich verlaufenen Überfall von Neonazis auf Mitglieder einer Punkband beteiligt. Er musste eine fünfjährige Haftstrafe antreten.

Nur einige weitere der Brandenburger NPD-Kandidaten: Benjamin Kuhirt (Havelland) war ein Anführer der verbotenen Kameradschaft „Sturm 27“ und zuletzt 2008 wegen eines Körperverletzungsdelikts aktenkundig geworden. NPD-Kandidat und „Die Rechte“-Mitglied Robert Gebhardt (Märkisch-Oderland) ist wegen diverser Delikte vorbestraft und war Anführer der Kameradschaft „Märkisch Oder Barnim“. In Oranienburg kandidierte Reimar Leibner, um sein Mandat zu verteidigen. Er wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Kandidat Andreas Rokohl (Barnim) war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einem Neonazigegner gedroht hatte: „Dich hat man damals vergessen.“ Die NPD reagierte auf Presseberichte zu ihren kriminellen Kandidaten erstaunlich hilflos. Landesparteisprecher Florian Stein kommentierte gegenüber der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“, die Kandidaturen hingen auch mit der „schwierigen Personalsituation“ zusammen. Die Biografien würden auf die NPD-Zielgruppen ohnehin nicht abschreckend wirken: „Ich denke, das wird bei unseren Wählern keine Auswirkungen haben.“ Auch versprach Stein, dass die Kandidaten nicht vorhätten, im Wahlkampf Gewalt auszuüben. Am 1. Mai 2014, wenige Tage vor diesen Statements, hatte es ausgehend von einer NPD-Kundgebung in Frankfurt/Oder Übergriffe auf GegendemonstrantInnen gegeben. Ein Antifaschist musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

Vor den Kommunalwahlen 2008 hatte die Kandidatur von Alexander Bode für Aufregung gesorgt. Bode war Haupttäter der tödlich verlaufenen rassistischen Hetzjagd von Guben 1999. Er ist weiterhin NPD-Aktivist. Damals hatte Landesparteichef Klaus Beier die Bode-Kandidatur als Beispiel für die erfolgreiche „Resozialisierung“ eines Straftäters zu verkaufen versucht. Insgesamt stellte die NPD bei den Brandenburger Kommunalwahlen 2014 landesweit 115 KandidatInnen auf. Nachdem sie zuvor 27 Mandate inne hatte, kann sie nun 49 MandatsträgerInnen in die kommunalen Parlamente schicken.