Wer ist Ralf Spies?
Alexander BrekemannAm 25. Januar 2018 startete vor dem Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen Ralf Spies (51) aus Ratingen bei Düsseldorf. Ein Urteil wird im Juli 2018 erwartet: 18 Jahre, nachdem im Zugangsbereich des S-Bahnhofs Wehrhahn an der Düsseldorfer Ackerstraße eine Rohrbombe explodierte und zehn Menschen – teilweise lebensgefährlich – verletzte.
Gehen wir einmal davon aus, dass sich die Indizienkette der Staatsanwaltschaft als bruchsicher erweist und Ralf Spies wegen zwölffachen Mordversuchs verurteilt wird. Dann nämlich könnte sich rückblickend das folgende Bild ergeben: Ein Ex-Soldat, Neonazi, Waffennarr und Militärfetischist, der unfähig ist, sein Dasein außerhalb seiner Bundeswehr-„Traumwelt“ für sich zufriedenstellend zu gestalten, der zumeist auf Kosten seiner Partnerinnen lebt, die er nach dem Ende der jeweiligen Beziehung terrorisiert und stalkt, und der zu einem aggressiven Narzismus neigt, möchte in „seinem“ Wohnviertel „aufräumen“ und „Ordnung“ schaffen. „Junkies“ und „Dealer“ sind ihm ebenso ein Dorn im Auge wie „Penner“, „Punker“, „Zecken“ und insbesondere „Ausländer“. Denn was eigentlich ihm zustünde an staatlicher Unterstützung, werde denen „in den Hals geworfen“. Er läuft täglich Patrouille durch sein „Revier“, mit seinem auf den Befehl „Asylant“ abgerichteten Rottweiler „Spike“, bedroht und verjagt er ihm nicht genehme Menschen oder meldet sie der Polizei. Er nimmt an Wehrübungen teil, baut eine Reservistenkameradschaft auf, robbt über einen ehemaligen Truppenübungsplatz, legt Depots an, baut in der Nähe des S-Bahnhofs Wehrhahn einen schlecht laufenden Militaria-Laden auf, übernimmt Wachschutz-Aufträge und bietet sich als Detektiv und für TV-Auftritte an.
Plan A: Angst machen und vertreiben
Im Herbst 1999 spitzt sich dann die Lage für den „Soldaten auf Lebenszeit“ zu. Im Gebäude schräg gegenüber seines Militaria-Ladens mietet eine Sprachschule aufgrund großer Nachfrage zusätzliche Seminarräume an und bietet zwei Sprachkurse für „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion an. Ob der sich auch antisemitisch äußernde Soldat von ihrem jüdischen Hintergrund weiß? Das ist bis heute nicht geklärt. Er heuert zwei neonazistische Freunde an, die sich über Wochen täglich im Eingangsbereich der Sprachschule postieren, martialisch gekleidet und mit Hunden ausgerüstet. Zwar erzielt er damit zunächst die gewünschte Angst einflößende Wirkung, aber letztendlich wehren sich die Schüler_innen und bringen demonstrativ zum Ausdruck, dass sie sich das nicht länger bieten lassen wollen. Und dass sie erkannt haben, dass die tägliche Prozedur mit dem Inhaber des Militaria-Ladens zu tun hat. Der Vertreibungsplan ist gescheitert, die Niederlage eine Schmach.
Plan B: Bombe bauen und töten
Der Soldat überlegt sich nun einen deutlich effektiveren Plan, in dessen Zentrum eine selbst gebaute Bombe steht, die er am 27. Juli 2000, etwa neun Monate später, am nahen S-Bahnhof zündet. Sie trifft zwar nicht diejenigen, die sich ihm widersetzten, da deren Kurs längst beendet ist, dafür aber andere Sprachschüler_innen, „jüdische Kontingentflüchtlinge“ und „Russlanddeutsche“, die sich täglich um 15 Uhr von verschiedenen Seminarräumen in S-Bahnhof-Nähe kommend auf den Heimweg machen. 14 Jahre später prahlt der Soldat dann einem anderen Soldaten gegenüber, mit dem er während der Verbüßung einer Ersatzfreiheitstrafe ein gemeinsames Thema gefunden hat, mit der Tat. Doch seine Knastbekanntschaft, ein ehemaliger Bundeswehroffizier, erweist sich als schlechter „Kamerad“, denn er meldet, was er gehört hat. Das Verfahren wird neu aufgerollt, der 2000 bereits ins Visier der Ermittler geratene Soldat ist jetzt „dringend tatverdächtig“. Zweieinhalb Jahre später wird er festgenommen, ein weiteres Jahr später angeklagt.
Alleintäter und Mitwisser
Angeklagt ist Ralf Spies als „Alleintäter“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er niemanden in seine Tatvorbereitungen involvierte und auch beim Anbringen des in einer Plastiktüte versteckten Sprengsatzes am Geländer einer Fußgängerbrücke sowie bei der Fernzündung auf Sichtkontakt keine Hilfe benötigte. Und danach sei er einfach die drei bis vier Minuten nach Hause spaziert. Tatsächlich gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Einschätzung falsch sein könnte. Allerdings sagt sie nichts darüber aus, ob und wie viele Personen es aus dem damaligen Umfeld von Spies gab, denen nach dem Anschlag schnell klar war, wer diesen verübt hatte.
Wirklich klandestin ging Spies nicht vor. Ganz im Gegenteil redete er sich schon im Vorfeld des Anschlags beinahe um Kopf und Kragen, als er Personen aus seinem Umfeld ankündigte, die „Kanaken in die Luft sprengen“ zu wollen. Obwohl er mit Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen rechnete und bereits eine halbe Stunde nach dem Anschlag einer Bekannten gegenüber seine Befürchtung geäußert haben soll, festgenommen zu werden, ließ er in seiner Privatwohnung technische Informationen über einen Sprengzünder und eine Dienstvorschrift der Bundeswehr zum Gebrauch von Handgranaten rumliegen. Er plapperte am Telefon munter drauf los, instruierte vorgeladene Zeug_innen — u.a. auch einen neonazistischen V-Mann des VS NRW —, machte sich über die Opfer des Anschlags lustig und musste sich korrigieren, um aus einem bereits gesagten „was ich da gemacht habe“ noch ein „was ich da gemacht haben soll“ werden zu lassen.
Die Zeugenaussage des Düsseldorfer „Kameradschaftsführers“ Sven Skoda, mit dem Spies über viele Jahre befreundet war, dass Spies nichts für sich behalten könnte, passt gut ins Bild, auch wenn Skoda daraus einen anderen Schluss zog. Nämlich, dass Spies deshalb als Täter nicht in Frage käme. Der sei gar nicht in der Lage, langfristige Projekte durchzuziehen, so Skoda. Mehrere ehemalige Partnerinnen von Spies sehen das anders. Was er sich einmal in den Kopf gesetzt habe, würde er hartnäckig, zielorientiert und ideenreich verfolgen und dabei wenn nötig auch „über Leichen gehen“.
Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass zumindest ein Teil der damaligen Neonazi-Szene mehr oder weniger wusste, wer den Anschlag begangen hat. Und sich zwischen Anerkennung, dass da mal wer nicht nur geredet hat, und der Sorge, dass ein solcher Anschlag nicht ohne Konsequenzen für die extreme Rechte bleiben würde und man mit reingezogen werden könnte, bewegte. Hierüber aber 18 Jahre später belastbare Recherchen anzustellen, dürfte kaum möglich sein.
Eingebundenheit in die Neonazi-Szene
Zumindest aber muss untersucht werden, ob sich Spies — wie bisher angenommen — tatsächlich „nur“ am Rand der Neonazi-Szene bewegte. Er hatte nicht nur guten Kontakt zu Sven Skoda, für den er sogar ein Angebot des Verfassungschutzes (VS) ausschlug, da er Skoda nicht bespitzeln wollte. Durch die Präsentation abgehörter Telefonate im Prozess wurde bekannt, dass Spies Kontakt zu Nadin Freytag (früher Oranienburg) pflegte. Diese zählte zu den Herausgeberinnen der Neonazi-Zeitschrift „Freyja“, die Anfang der 2000er Jahre mit dem Neonazi-Heft „Der Weiße Wolf“ fusionierte. Ihr berichtete er drei Wochen nach dem Anschlag, dass die „Tötung“ eines ungeborenen Kindes strafrechtlich einer „illegalen Abtreibung“ gleichkomme und kein Mord sei. Bei dem Anschlag hatte eine schwerverletzte schwangere Frau ihr ungeborenes Kind verloren.
Als offenbar aktiver Unterstützer der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ (HNG)1 kümmerte sich Ralf Spies zudem um den zuerst in der JVA Brandenburg, später dann in der JVA Tegel einsitzenden Neonazi-Aktivisten Klaus Neubauer, der ebenfalls dem Kreis um das neonazistische Politzine „Der Weiße Wolf“ zuzurechnen war.2
Dem Neonazi-Zine, in dem 2002 ein Dank an den NSU für dessen finanzielle Unterstützung zu lesen war. Zu einem Zeitpunkt also, als der NSU aus dem Untergrund bereits mindestens zwei Sprengstoffanschläge und vier Morde begangen hatte, den ersten bekannten Mord am 9. September 2000. Mit Klaus Neubauer telefonierte Ralf Spies vier Tage nach dem Wehrhahn-Anschlag und berichtete ihm unter anderem von seinen Problemen mit den Ermittlungsbehörden. Inwieweit aus derartigen Kreisen — offenbar nur die Spitze des Eisberges — Inspirierendes oder Handfesteres nach Düsseldorf gelangte, dürfte wohl nie geklärt werden.
- 1Vgl. AIB Nr. 54 (3.2001): "Die Kameraden bei der Stange halten"
- 2Vgl. AIB Nr. 46 (1.1999): "Neonaziorganisierung in den Knästen"