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Ein Rückblick auf den Henstedt-Ulzburg-Prozess

Bündnis Tatort Henstedt-Ulzburg (Gastbeitrag)
Einleitung

Mehr als zwei Jahre nach der rechten und rassistischen Auto-Attacke auf vier Antifaschist*innen begann im Juli 2023 am Landgericht Kiel der Prozess gegen den Täter Melvin Schwede. Die Tatvorwürfe lauteten versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Die vier Betroffenen nahmen als Nebenkläger*innen am Prozess teil.

Henstedt Ulzburg

Der Prozess wurde vom Bündnis „Tatort Henstedt-Ulzburg“ begleitet, das mit Veranstaltungen, Flugblättern, Plakaten und einer Demonstration am Tatort auf den anstehenden Prozess aufmerksam machte. Zum Prozessauftakt fand eine Kundgebung mit über 100 Antifaschist*innen vor dem Landgericht Kiel statt. Dort sprach auch eine Betroffene: „Ich bin wortwörtlich in Todesangst um mein Leben gerannt, als Melvin Schwede dieses riesige Auto auf mich zugesteuert hat und mich mehrere Meter damit gejagt hat. Es hat mich nicht nur als Antifaschistin getroffen, es hat mich in erster Linie als die Schwarze Frau getroffen, die hier steht, denn ich hatte nie das Privileg unpolitisch sein zu können.“1

Wie üblich eröffnete die Staatsanwaltschaft den Prozess mit dem Verlesen der Anklage. Der Angeklagte äußerte sich in Begleitung seines Rechtsanwalts Jens Hummel zu den Tatvorwürfen. Bei den Befragungen durch die Vorsitzende Richterin sowie die Staatsanwaltschaft wurden zahlreiche Widersprüche in seiner Aussage deutlich. Die Selbstdarstellung als unpolitisch misslang, u.a. wurden Schwede mehrere Chat-Nachrichten mit eindeutig extrem rechten Inhalten vorgehalten. Weiter konnten ein Abo der „Identitären Bewegung“, ein Hakenkreuz-Bild sowie die Mitgliedschaft im „Rock Hate Forum“, einem Telegram-Kanal aus der Neonazi-Szene, durch die Auswertung seines Telefons belegt werden. Auch war er zum Tatzeitpunkt Mitglied der AfD. 

Antifaschistische Recherchen belegten schon kurz nach der Tat das extrem rechte Weltbild Schwedes.2 Dessen Schutzbehauptung, die Tat in „Notwehr“ begangen zu haben, bei der man sich im Zweifel auch schon mal vorbeugend „wehrt“, entspricht extrem rechter Ideologie. 

Durch den gesamten Prozess zog sich eine detaillierte Zeug*innen-Befragung durch die Richterin. Die vier Betroffenenaussagen, die jeweils einen ganzen Prozesstag füllten, wurden mit einer Kundgebung vor und im Gericht solidarisch begleitet. In der ersten Aussage beschrieb der Betroffene L. die Tat. Als Gewerkschaftsmitglied hatte er gemeinsam mit seiner damaligen Partnerin an der Bündnisdemonstration in Henstedt-Ulzburg teilgenommen.3 L. schilderte, wie er sich zwischen parkende Autos retten konnte und mitansehen musste, wie seine flüchtende Partnerin vom Auto verfolgt und erfasst wurde. Eindrücklich beschrieb er seine Empfindung, „dass er uns töten wollte“. Das machte er u.a. daran fest, dass das Tatfahrzeug einen Schlenker über eine Grünfläche machte statt auf dem Gehweg zu bleiben und seine Partnerin verfolgte. Ferner auch daran, dass das Auto nicht stoppte, nachdem es bereits zwei andere Personen erfasst hatte. Daneben berichtete er von den persönlichen Folgen des Anschlags und führte aus, warum er sein vorheriges Leben nicht in gewohnter Weise fortsetzen konnte. 

Der Betroffene H. berichtete, welch großes Glück er hatte, von seiner ebenfalls betroffenen Begleitperson zur Seite geschubst worden zu sein, was ihn vor Schlimmerem bewahrte. Bei seiner Aussage machte er die politische Dimension der Tat deutlich und äußerte die Hoffnung, dass diese auch vom Gericht anerkannt wird. 

Auch die Betroffene O. beschrieb vor Gericht, wie sie versuchte, vor dem Auto zu flüchten und dennoch erfasst wurde. Sie machte darauf aufmerksam, dass sie in der Einlassung von Melvin Schwede als Schwarze Frau nicht vorkommt. Damit versucht der Täter, sie als Schwarze Frau unsichtbar zu machen und die rassistische Dimension der Tat auszublenden. Daneben berichtete sie von wochenlangen Schmerzen, aufgrund derer sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen musste und auf die Unterstützung anderer angewiesen war. Dies habe Auswirkungen bis heute. 

Als vierter Betroffener sagte P. aus, wie der PickUp von Melvin Schwede auf den Gehweg gesteuert wurde. Er berichtete, wie er seinen Begleiter H. zur Seite schubste, um diesen in Sicherheit zu bringen und hochsprang, um nicht frontal erfasst zu werden. Als er, nachdem er über die Motorhaube geschleudert wurde, auf dem Boden landete, konnte er sehen, wie das Fahrzeug weiterfuhr und mindestens noch eine weitere Person erfasste. Zwei Momente beschrieb er besonders eindrücklich: Nach der Tat kamen zwei Begleiter von Schwede auf ihn zu, entschuldigten sich und sagten: „Wir hätten nicht gedacht, dass er euch tot fährt“. Außerdem konnte er sich noch gut daran erinnern, wie ihn Melvin Schwede nach der Tat angegrinst hatte. Durch den Angriff ist sein Rücken so geschädigt, dass er trotz Reha-Maßnahmen arbeitsunfähig ist und dadurch seine berufliche Perspektive bis heute nicht verwirklichen kann. 

Wir möchten die vier Betroffenenaussagen hier besonders in den Vordergrund heben, denn sie machen deutlich, was rechte und rassistische Gewalt anrichten kann und welch langwierige Folgen sie, körperlich wie auch psychisch, mit sich bringt. 

Weiterer Zeuge im Prozess war der AfD-Funktionär Julian Flak aus Kaltenkirchen. Flak bemühte sich beim Prozess darum, größtmögliche Distanz zwischen die AfD und den Angeklagten zu bringen, räumte aber ein, ihn von parteitypischen Veranstaltungen wie z.B. Stammtischen zu kennen. Auch am Wahlkampf hatte sich Schwede beteiligt. Bei Versammlungen hatte er vorgeschlagen, die Bauernschaft als Parteimitglieder zu gewinnen. Da Schwede bereits Mitte 2019 in die AfD eintrat und auch – wie Flak berichtete - bei den Stammtischen bundesparteipolitische Themen besprochen wurden, liegt es nahe, dass dabei auch (Anti-)Antifa ein Thema war (vgl. AIB Nr. 136).4

Mit Schwedes Mitfahrer Julian R. und einer weiteren Person, die Flak nicht nennen konnte oder wollte, hatte er nach dem Anschlag das weitere Vorgehen besprochen und Schwede den Parteiaustritt nahe gelegt, um Schaden von der AfD abzuwenden. 

Nach 21 Prozesstagen wurde das Urteil gesprochen. In den Plädoyers der Nebenklage wurde noch einmal auf die politische Dimension des rechten und rassistischen Anschlags hingewiesen, ein bestimmtes Strafmaß wurde nicht gefordert. Der Staatsanwalt betonte den Tötungsversuch und forderte 3,5 Jahre Jugendstrafe. Nach seiner Auffassung sei die Gruppe um Melvin Schwede bewusst nach Henstedt-Ulzburg gefahren, um den antifaschistischen Protest gegen die AfD zu provozieren. Dem Täter war die potenziell tödliche Wirkung des Autos bekannt. Nur durch Zufall und Glück gab es keine tödlichen Verletzungen bei den Betroffenen. 

Schwedes Anwalt wollte kein rechtes oder rassistisches Motiv erkennen und forderte Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil wich mit drei Jahren Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab. 

Einen versuchten Totschlag und ein rechtes und rassisches Motiv wollte das Gericht nicht anerkennen. Zwar betonte es, der Angeklagte habe nicht in Notwehr gehandelt, auch wurde auf dessen extrem rechtes und rassistisches Weltbild eingegangen. Dennoch sah das Gericht dieses Tatmotiv nicht als ausreichend belegt an. An die Betroffenen und Nebenkläger*innen gerichtet erklärte das Gericht, es habe ihre Position verstanden, könne aber keine politische Beurteilung im Strafverfahren vornehmen. Dies sei Aufgabe der Gesellschaft. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Rechtsanwalt von Schwede haben Revision eingelegt. Wir als "Bündnis Tatort Henstedt-Ulzburg" bleiben dabei: Kein Gerichtsurteil und kein Hoffen auf den bürgerlichen Staat wird die praktische Solidarität und unseren alltäglichen antifaschistischen Kampf ersetzen können. Daran hat sich auch nach der Urteilsverkündung nichts geändert.