Knastperspektive zwischen Ausnahmesituation und Selbstwirkmacht
KW-Thomas / Nanuk aus der JVA MoabitEin Bericht von dem im "Antifa Ost 2"-Verfahren angeklagten KW-Thomas (Nanuk) aus der JVA Moabit. Zum Prozessbeginn am OLG Dresden wurde er nach Sachsen verlegt. Am 28. April 2026 wurde der Haftbefehl gegen KW-Thomas durch den zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben.
Es gibt viel zu erzählen über Knast. Dem Eingesperrtsein für 22 Stunden am Tag auf neun Quadratmetern, dem Mangel an Austausch mit anderen Menschen und der Überwachung aller sozialen Kontakte. Dies alles und so viel mehr macht Knast zu einer psychischen Ausnahmesituation, in der die Gefangenen meist allein sind mit ihren Gefühlen.
Die ersten Tage ist der Kopf voll mit unzähligen Fragen und Gedanken zum Knast, den Mitgefangenen, den Schließern sowie zu Freunden und der Familie außerhalb der Mauern. Diese Unsicherheit kann schnell zu Wut und Angst werden. Es ist wichtig, von der Willkür und Gewalt zu erzählen, die feste Bestandteile im System Knast sind. Davon zeugen die erschütternden Folterberichte aus der JVA Augsburg im Herbst 2024 und der Suizid eines minderjährigen Gefangenen in der Jugend JVA Ottweiler, nachdem er von Schließern misshandelt wurde. Immer noch werden zum großen Teil Menschen bestraft und eingesperrt, die arm sind, keinen deutschen Pass besitzen und statt Hilfe zu erhalten mit psychischen Problemen, einfach weggesperrt werden.
Aber genauso ist Knast auch ein Ort der Freundschaften, solidarischen Handlungen und Akten der Selbstwirkmacht. Inzwischen bin ich über elf Monate in der JVA Moabit inhaftiert und habe viele dieser Momente hier selbst erlebt. So gab es eine Sammelbeschwerde von 30 Gefangenen über einen Schließer, der uns immer wieder den Gang zum Kühlschrank verweigert hatte. Die kollektiven Aktionen des Ungehorsams um den Stationsaufschluss zu erwirken, der sechsmal die Woche sein soll, aber nur ein- bis zweimal stattfindet. Oder die vielen Besuche und Gespräche an meiner verschlossenen Zellentür, wenn die anderen Gefangenen ihren Stationsaufschluss haben, der mir elf Monate verboten war.
An meinem ersten Tag im Knast war ich allein auf einem Hof, 20 mal 30 Meter umgeben von einer sechs Meter hohen Betonmauer, überragt von einem Wachturm. Meine Zellentür war voll farbiger Punkte und Schilder, die als Hinweise für die Schließer dienen. Ein grüner und schwarzer Punkt sowie rote Schilder mit der Sicherheitsverfügung „Öffnen durch zwei Beamte“ sowie „Hand zu Hand“. Der erste Gefangene, den ich sah, war das freundliche Gesicht des Hausarbeiters, der mir das Essen in die Zelle reichte. Am nächsten Tag ging ich mit 40 anderen Gefangenen auf den Gemeinschaftshof. Unsicher stand ich abseits und der Hausarbeiter kam auf mich zu: „Haben sie dich mal rausgelassen? Du hast ‚ne ganze Ampel an der Tür“. Mit diesem Gespräch nahm er mir meine Verunsicherung und fragte, ob ich etwas brauche. Am Tag darauf übergab er mir eine große Tüte mit Essen, Konserven, Kaffee, Duschbad und Süßigkeiten. Solche großen und kleinen solidarischen Gesten erlebe ich alltäglich im Knast. Oft bekommen neue Gefangene solche Pakete an den ersten Tagen. Besser gestellte Gefangene teilen manchmal ihre Kleidung und Wocheneinkäufe, oder es wird Tabak auf dem Hof weitergegeben. Manchmal wurden Gefangene nur mit T-Shirt und Hose bekleidet in den Knast gebracht, ohne Socken, Pullover oder Jacke. Diese neuen Insassen werden meist mit Kleidung unterstützt.
Bei vielen Gefangenen ist in der gemeinsamen Knastsituation ein soziales Bewusstsein weit verbreitet. Im Dezember 2024 gab es eine größere Kontrolle in der JVA, bei der alle Zellen mit Spürhunden durchsucht wurden. Über zwei Stunden mussten wir Gefangenen auf dem Hof im Regen warten, eine Regenjacke hatte kaum einer von uns. Die Schließer saßen in einem kleinen beheizten Häuschen, um die Gefangenen zu beaufsichtigen. Daneben ist eine kleine überdachte Fläche zum Unterstellen für die Schließer. Jeder Gefangene, der den Regenschutz nutzen möchte, wird sofort weggeschickt. Auch jetzt stellten sich immer wieder kleine Gruppen darunter, um dem Dauerregen zu entgehen. So wie wir immer nasser wurden, wurden die Schließer immer aggressiver beim Räumen der trockenen Stellfläche. Inzwischen waren wir alle nass bis auf die Haut und suchten unter den Bäumen auf dem Hof Schutz vor dem Regen. Ein einzelner Gefangener hatte sich etwas abseits vom Hof unter einem kleinen Baum vor dem Regen versteckt. Dieser Baum stand zwei Meter außerhalb der für die Gefangenen erlaubten Fläche. Aus seinem trockenen Häuschen schrie der Schließer den Gefangenen mehrmals an, er solle zurück auf den Weg und runter von der Rasenfläche. Doch der Gefangene blieb unter dem Baum stehen. Wütend kam der Schließer auf den Gefangenen zu gestürmt und schrie ihn an „Bist du behindert, verstehst du mich nicht?!“ Ich stellte mich vor den Gefangenen und fuhr den Schließer an, er solle aufhören so mit dem Gefangenen zu reden. Im folgenden Wortgefecht erklärte ich, dass wir alle seit zwei Stunden durchnässt sind und frieren, uns der einzige trockene Platz unter dem Dach ohne Begründung verwehrt wird, und dass es für die Schließer keinen Grund gibt Gefangene anzuschreien oder zu beleidigen. Nebenbei wies ich den Schließer darauf hin, dass der Gefangene kein Deutsch versteht. Weitere Schließer kamen auf den Hof und standen um mich herum. Nach einigen Minuten wurden alle Gefangenen in das Gebäude gebracht. Dort mussten wir uns an einer Wand aufstellen, jedem Gefangenen stand ein Schließer gegenüber zur Bewachung. Anschließend wurden wir alle gründlich am gesamten Körper kontrolliert. Später bedankten sich viele Gefangene bei mir dafür, dass ich mich vor sie gestellt und für andere eingesetzt hatte. Aber das erstaunlichste war, dass mich der Schließer, mit dem ich auf dem Hof und bei der Kontrolle laut diskutierte, am nächsten Tag ansprach. Er bedankte sich ehrlich bei mir dafür, dass ich ihn auf sein Fehlverhalten hingewiesen habe. In den nächsten Wochen und Monaten sprachen wir immer mal wieder über diese Situation und er bedankte sich weitere Male.
In der JVA Moabit bin ich auf einer sogenannten Aufschlussstation. Dort soll statt einer dritten Hofstunde in der Theorie sechsmal in der Woche die Zelle für zwei Stunden geöffnet werden. Gefangene können dann duschen, zum Kühlschrank oder einfach gemeinsam Zeit verbringen. In der Praxis findet dieser Aufschluss allerdings nur ein bis zweimal statt und in manchen Wochen gar nicht. Grund: Personalmangel. Dank meiner Sicherheitsverfügung des Justizsenats bin ich generell vom Aufschluss ausgeschlossen. Immer wieder beschweren sich Gefangene bei der Anstaltsleitung über das viele Ausfallen des Aufschlusses.
Aber es gibt auch Protest um diese Situation zu verbessern. An einem Tag begannen mehrere Gefangene auf ihrer Station zur Aufschlusszeit gegen ihre Türen zu schlagen, für 20 bis 30 Sekunden war der Lärm im ganzen Block zu hören. Im Anschluss fragten sie über den Notruf der Zelle ob es Aufschluss gibt. Die Antwort der Schließer war „Wir kümmern uns“. Als nach 15 Minuten nichts geschehen war, schlugen die Gefangenen erneut gegen ihre Zellentüren. Dieses Mal noch lauter, und alle 15 Minuten wiederholt, bis fast die gesamte Station beteiligt war. Dass der Lärm im gesamten Haus zu hören war, berichteten Gefangene der anderen Stationen am nächsten Tag. Nach der letzten Aktion der Gefangenen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, reagierten die Schließer. Normalerweise öffnen sie in solchen Fällen zu viert die Zellentür und drohen dem Gefangenen, ihn in den „Bunker“ zu bringen.1 Aber bei einer ganzen Station ist das nicht möglich, und so stellten die Schließer für mehrere Stunden den Strom auf der gesamten Station ab. Jetzt gingen viele Gefangene an ihre Zellenfenster, im Nachbarhaus hatte ein Gefangener seinen CD Player ans Fenster gestellt. Er beschallte den halben Knast mit „Tupac“ und immer mehr machten sich laut an ihren Zellenfenstern bemerkbar. Überall waren nun Gefangene zu sehen, zu hören, Feuer und Papier wurden in den Hof geworfen.
Wie wir erwartet hatten, wurden in den nächsten Tagen viele Gefangene von unserer Station verlegt, um uns zu trennen. Mit dieser Reaktion der JVA hatten wir gerechnet, aber sagten uns, dass sich dieser Moment und die Erfahrung gelohnt hatten. Die Gefangenen meiner Station bedankten sich für die Unterstützung und Solidarität, obwohl ich nie am Aufschluss teilnehmen konnte. Oft haben Gefangene im Knast das Gefühl allem ausgeliefert zu sein, den Launen der Schließer und der undurchsichtigen Bürokratie. Widerworte werden nicht akzeptiert und Anträge werden selten beantwortet oder verschwinden auch schon mal.2
Marginalisierte Gefangene sind von solcher Willkür besonders oft betroffen, da sie schlecht Deutsch sprechen und verstehen oder als Drogenkonsumenten vermehrt mit psychischen Ausnahmesituationen in Haft zu kämpfen haben. Umso wichtiger ist es untereinander solidarisch zu sein, unabhängig vom sozialen Status hier im Knast. Es gibt immer wieder die kleinen Momente des Widerstands und der Selbstermächtigung und es ist wichtig, diese zu suchen und zu erleben. Gerade mit dem Wissen und dem allgegenwärtigen Gefühl, strukturell am System Knast nicht viel ändern zu können, Solidarität ist wichtig auf allen Seiten der Mauer.
Nun wurde auch endlich über meinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung bezüglich „Ausschluss vom Aufschluss“ entschieden. Seit April 2025 lag der Antrag beim BGH vor, die hatten keine Lust und alles ans OLG weiter gegeben. Bevor unser alter Richter uns verließ hatte er mir noch ein kleines Geschenk hinterlassen. Offiziell waren meine Haftbedingungen elf Monate rechtswidrig, yeahhhh. Ich habe den gewonnenen 109er3 an den „Lichtblick“ geschickt (JVA-Tegel Gefangenzeitschrift) da sie regelmäßig solche Entscheide veröffentlichen und evtl. hilft es ja anderen Gefangenen.
Dass Knast für viele Gefangene eine extreme Ausnahmesituation bedeutet hatte ich mehrmals schon geschrieben. Einige Gefangene stehen immer wieder persönlich und individuell unter psychischem Stress. Immer wieder ist zu hören wie Gefangene stundenlang gegen Zellentüren schlagen. Als ich auf Station C3 und C4 war, gab es dort immer wieder Selbstverletzungen und Suizidversuche von Gefangenen (...) Dies ist dann auch der dritte bis vierte Suizid hier in den 13,5 Monaten. Der Gefangene war gerade aus dem Gericht gekommen. Er wurde dort für sieben Jahre verurteilt und nahm sich vor den Augen eines Schließers das Leben. Im Frühjahr hatte ein Gefangener direkt nach der abgelehnten Haftprüfung Suizid begangen (...) Das gehört hier auch zum Alltag des Knastsystem daher schreib ich es. Es wünschten sich Menschen mehr zu hören was hier so geschieht, daher teile ich es.
Nachtrag:
Wir spiegeln hier die Presseerklärung der Verteidiger*innen von Nanuk.4
Dresden, 28. April 2026
Am heutigen Tag wurde der Haftbefehl gegen Thomas J. durch den zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls vom 21. April 2026.
Thomas J. war am 21. Oktober 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs festgenommen worden und saß insgesamt eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft.
Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der für die Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht entfallen ist, Thomas J. habe sich an einem beabsichtigten Angriff auf den Neonazi Leon Ringl am 19. Oktober 2019 in der Kneipe Bulle’s Eye in Eisenach („Eisenach 1“) beteiligt.
Grundlage für diese Vorwürfe waren allein die Angaben des Kronzeugen Domhöver. Dieser hatte jedoch auch schon gegenüber der Polizei deutlich gemacht, dass die Angaben zu Thomas J. Beteiligung nur seine Annahme seien und er kein direktes Wissen davon habe, dass Thomas J. an diesen Aktionen teilgenommen habe.
Der Kronzeuge wurde bislang an drei Hauptverhandlungstagen durch den Vorsitzenden und die beisitzenden Richter*innen des 4. Strafsenats vernommen. In der Vernehmung bestätigte der Zeuge wiederholt, dass er kein direktes Wissen von der Teilnahme von Thomas J. an den genannten Aktionen habe, dass seine Angaben bei der Polizei nur reine Schlüsse gewesen seien und er auch heute keine weiteren Informationen zur Teilnahme von Thomas J. an Aktionen habe.
Die Verteidiger*innen sagen zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts: „Wir als Verteidigung begrüßen, dass Thomas J. ab heute frei ist. Wir haben von Anfang an gesagt, dass auf Mutmaßungen des Kronzeugen Domhöver weder der Haftbefehl noch die Anklage gestützt werden können.“
Rechtsanwält*innen
Antonia von der Behrens
Einar Aufurth
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Haftsprache „Bunker“: Eigentlich heisst es BgHR „Besonders gesicherter Haftraum“. Dort werden Gefangene nach besonderen Vorkommnissen hin gebracht. Es sind Räume im Keller ohne Fenster, Möbel, TV. Es gibt nur Toilette und Matratze, dazu müssen sich Gefangene entkleiden und bekommen nur eine Papierunterhose. Gründe können Suizidversuch, Gewalttätigkeiten sein.
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Haftsprache „Ein Fax nach Tegel schicken“: Das Vernichten von Anträge der Gefangenen durch die Schließer.
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Haftsprache „109er“: Der Paragraph 109 des Strafvollzugsgesetzes beinhaltet den „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“.
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https://freenanuk.noblogs.org/post/2026/04/28/nanuk-ist-frei/#more-489