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Debanking stoppen!

Netzwerk "Debanking Stoppen" (Gastbeitrag)
Einleitung

Ende letzten Jahres kündigte die GLS Bank alle Konten der Roten Hilfe, der DKP sowie eines Vereins, über den ABC Dresden Spenden gesammelt hatte. Seitdem regt sich bundesweiter Protest. Was sind die Gründe für Debanking und wie können wir das stoppen?

debanking

Im Falle von ABC Dresden war die Kündigung fristlos und ohne Ankündigung – die Anarchist:innen konnten sich eines Tages schlicht nicht mehr im Onlinebanking anmelden. „Wir müssen wieder Bargeld sammeln”1 ist nun auch das Fazit der Organisation, die seit 2014 politische Gefangene und von Repression betroffene Aktivist:innen unterstützt.

Die Rote Hilfe hat noch ein Konto bei der Sparkasse Göttingen, das auch gekündigt wurde. Aber der strömungsübergreifende Verein mit 50 Ortsgruppen muss irgendwie seine Mitgliedsbeiträge einsammeln und auch Angestellte bezahlen. Darum klagte die Rote Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen und bekam vorläufig Recht: Das Konto bleibt vorerst bestehen bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Doch nicht jede Organisation hat die Ressourcen für so einen Rechtsstreit. „Heute trifft es unseren Verein – doch wer steht morgen im Visier, wenn dieser Trend ungebremst weitergeht?” sagt Hartmut Brückner, Bundesvorstand der Roten Hilfe.2

Debanking als „Risikomanagement”

Debanking ist kein neues Problem. Vor zehn Jahren verloren über 300 gemeinnützige Organisationen in Großbritannien ihre Konten als Kollateralschaden im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.3 Das funktioniert so: Banken müssen verdächtige Transaktionen blockieren und die Behörden informieren, wenn es verdächtige Hinweise gibt. Dazu müssen sie alle Konten überwachen und nach vorgegebenen Regeln selbst einschätzen, wo sie genauer hingucken. Im Rahmen dieses Risikomanagements entscheiden sich Banken im Zweifel lieber für eine Kündigung. Sie wollen erhöhte Prüfaufwände vermeiden und ausschließen, dass sie doch etwas übersehen und eine Meldung an die Behörden nicht (rechtzeitig) abgeben.

Tatsächlich drohen Banken zum Teil erhebliche Bußgelder, wenn sie Verdachtsmeldungen nicht rechtzeitig abgeben. Dafür zuständig ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die Banken in den letzten Jahren merklich häufiger prüft und abmahnt. Hintergrund sind wachsende Bemühungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung inklusive einem spürbar wachsenden Budget der BaFin. So stieg das Budget der BaFin von 380 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 527 Millionen Euro im Jahr 2026.4

Auf diese Erzählung konzentriert sich die GLS Bank in ihren aktuellen Stellungnahmen. Unerwähnt lässt sie dabei die haarsträubenden Richtlinien, die der Staat ihr für ihr Risikomanagement vorgibt. In sogenannten Typologiepapieren werden „typische Verhaltensweisen”5 aufgelistet, anhand derer die Banken ein erhöhtes Risiko der Terrorismusfinanzierung erkennen sollen. Dazu gehört zum Beispiel „Kritik an der Regierung, an aktuellen staatlichen oder polizeilichen Maßnahmen”. Mehrere Kriterien problematisieren „Extremismus” und „Radikalismus” bis hin zu „Zahlungen für die Miete von Versammlungsräumen, wobei kein wirtschaftlicher Nutzen erkennbar ist”. 

Verantwortlich dafür ist die Financial Intelligence Unit (FIU), eine Organisationseinheit beim Zoll. Die FIU arbeitet bei der Erstellung dieser Typologiepapiere eng zusammen mit dem Verfassungsschutz.

Die Rolle von US-Sanktionen

Die Sparkasse Göttingen wiederum begründet ihre Kündigung gegen die Rote Hilfe unter anderem mit Angst vor Sekundärsanktionen. Hintergrund ist das „Antifa Ost” Verfahren und die Eintragung von „Antifa Ost” auf einer (Terror-)Sanktionsliste der USA im November 2025. Die Rote Hilfe hatte Menschen im „Antifa Ost” Verfahren unterstützt. Die Sparkasse befürchtet deswegen, von den US-Sanktionen indirekt getroffen zu werden. Konkret befürchtet sie den Abbruch ihrer Geschäftsbeziehungen zur Norddeutschen Landesbank (NordLB), über die sie wichtige Leistungen wie den Zugang zum internationalen Zahlungsverkehr (SWIFT) bezieht. Die NordLB hat einen Sitz in den USA und unterliegt damit direkt dem US-Recht. Die NordLB könnte befürchten, dass die Sparkasse gegen die US-Sanktionen verstößt, indem sie Transaktionen mit Bezug zu „Antifa Ost” durchführt. Um nicht selbst ins Fadenkreuz der USA zu kommen, könnte die NordLB deshalb vorsorglich die Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Göttingen einstellen. So argumentiert jedenfalls die Sparkasse im Gerichtsverfahren gegen die Rote Hilfe, um die Kontokündigung zu begründen.

Und noch eine Befürchtung äußerte die Sparkasse Göttingen in dem Verfahren: Die USA könnten die Vorgänge zum Anlass nehmen, ihre Sanktionen auszuweiten. Auf wen genau, auf die Sparkasse selbst, die Rote Hilfe, oder wen auch immer, ließ die Sparkasse offen. Sie zitierte dabei juristische Fachliteratur (!) zum Thema US-Sanktionen wie folgt: „Ob Maßnahmen verhängt werden, richtet sich viel mehr nach der allgemeinen politischen Lage als nach rechtlichen Kriterien.” Wer von US-Sanktionen getroffen wird, ist politischer Willkür unterworfen. Und die Banken sind von dieser Willkür abhängig.

Was tun?

Von den Sparkassen selbst brauchen wir also nichts erwarten im Kampf gegen Debanking. Doch das Gerichtsverfahren der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen hat das Potenzial zu einem Präzedenzfall und würde so im besten Fall auch anderen Organisationen zugute kommen. Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ unterstützt dabei die Rote Hilfe mit ihrer juristischen Expertise beim Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht. So ein Verfahren dauert allerdings Jahre und ist nicht unmittelbar auf andere Banken übertragbar, da Sparkassen besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen.

Das Netzwerk „Debanking stoppen” möchte darauf nicht warten. In einem offenen Brief6 fordert es die GLS Bank auf, die Kontokündigungen sofort zurückzunehmen und schreibt: „Organisationen wie die Rote Hilfe e.V. haben ihr Ziel und ihr Tun nicht verändert. Auch ihr rechtlicher Status hat sich nicht geändert. Was sich verändert hat, sind politische Realitäten, in denen zivilgesellschaftliche Organisationen zunehmend angefeindet oder sabotiert werden.” 

Diese - eigentlich einfache - politische Einordnung hat die GLS Bank offensichtlich noch nicht verstanden. In ihrer Antwort7 leugnet sie die politische Bedeutung ihrer Kontokündigungen und spricht stattdessen über eine „Bewertung unterschiedlichster Rahmenbedingungen und Risiken”. Aus antifaschistischer Sicht ist das eine Bankrotterklärung.

Sollen wir also alle bei der GLS Bank kündigen? Das Problem dabei: Was wäre die Alternative? „Wir haben bei 20 Banken angefragt und keine oder eine ablehnende Antwort bekommen„ sagt Hartmut Brückner von der Roten Hilfe.8 

Das Netzwerk „Debanking stoppen” versucht deshalb weiter, die GLS Bank zur Einsicht zu bewegen. Als Genossenschaftsbank ist die GLS ihren Mitgliedern verpflichtet und muss ihnen auf der jährlichen Generalversammlung im Juni 2026 Rede und Antwort stehen. Die über 3.000 GLS-Mitglieder, die den offenen Brief des Netzwerks unterschrieben haben, können zusätzlich auch schon vorher eine außerordentliche Generalversammlung einberufen. Die GLS versucht derweil, die Auseinandersetzung in Workshops zu kanalisieren. Das Netzwerk „Debanking stoppen” wird sich auch in diesem Format einbringen und der GLS ihre entpolitisierende Erzählung nicht durchgehen lassen.

Antifaschstisches Engagement gegen Debanking muss darum diesen Kampf um Deutungshoheit führen. Wir müssen die Kontokündigungen politisch einordnen in den allgemeinen Rechtsruck und die wachsende Repression gegen emanzipatorische Bewegungen. 

Noch im Oktober 2025 kündigte die Postbank rund 300 regionalen Ortsgruppen der Gewerkschaft ver.di die Konten. Auch die Graswurzel­revolution war mit ihrem Buchverlag und ihrer Zeitschrift betroffen.9 Doch erst im Zuge der öffentlichen Debatte um die jüngsten Kontokündigungen sind auch die Kündigungen gegen ver.di öffentlich geworden. Der Kampf gegen Debanking progressiver Organisationen hat Fahrt aufgenommen. Jetzt gilt es, das Momentum zu nutzen.

Ergänzung vom AIB:

Wie im Februar 2026 bekannt wurde, kündigte die Postbank auch die Konten des Berliner Landesverbandes der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und drei seiner Vereine.10 Am 24. Februar 2026 gab die Rote Hilfe bekannt, dass nach einer Einigung mit der GLS-Bank die zehn Konten des Bundesverbands bei der GLS weitergeführt werden dürfen. Die Konten der Ortsgruppen fallen jedoch weg.11 Anfang März 2026 teilte die Sparkasse Göttingen mit, dass sie Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Braunschweig gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Göttingen eingelegt hat, das die Sparkasse Göttingen zuvor vorläufig dazu verpflichtet hatte, ein Konto der Roten Hilfe weiterzuführen, welches im Dezember 2025 gekündigt worden war.12

  • 1

    “’Wir müssen wieder Bargeld sammeln’ rät ABC Dresden”, Interview von radio dreyeckland mit Nina von ABC Dresden, 22.12.2025

  • 2

    “Kontokündigung wegen Antifa: Banken vollstrecken US-Politik in Deutschland”, Pressemitteilung der Roten Hilfe, 23.12.2025.

  • 3

    “Three hundred UK charities hit by global crackdown on illegal funds”, Online-Artikel von Reuters, 27.07.2017.

  • 4

    Siehe die Haushaltspläene der BaFin von 2019 und 2026.

  • 5

    Dieses und die nachfolgenden Zitate aus “Besondere Anhaltspunkte für das Erkennen einer möglichen Terrorismusfinanzierung” FIU, April 2024

  • 6

    Offener Brief des Netzwerks Debanking stoppen an die GLS Bank, 07.01.2026

  • 7

    Stellungnahme der GLS Bank zum offenen Brief des Netzwerks “Debanking stoppen”, 07.01.2026

  • 8

    “Greift Donald Trump auch die deutsche Zivilgesellschaft an?”, Online-Artikel der taz, 01.02.2026

  • 9

    “Debanking”, Online-Artikel der Graswurzelrevolution, 31.01.2026

  • 10

    taz.de/Postbank-kuendigt-mehrere-Konten-von-antifaschistischen-Vereinen/!6153689

  • 11

    taz.de/Trotz-US-Sanktionsliste/!6157654.

  • 12

    www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-lk/goettingen/sparkasse-…