Saalfeld (1997) und Hetendorf (1996) mit juristischem Nachspiel
EA Berlin Prozessgruppe HannoverAntifaschistische Proteste gegen neonazistische Zentren in Saalfeld und Hetendorf führten zu Festnahmen und Repressionen. Diese haben nun juristische und polizeiliche Folgen.
Saalfeld I
Vor über einem Jahr, am 11. Oktober 1997, wurden, bei dem ersten Versuch, eine antifaschistische Großdemonstration in Saalfeld zu machen, fast 400 AntifaschistInnen festgenommen und teilweise mehr als 48 Stunden in Unterbindungsgewahrsam festgehalten (s. AIB Nr. 41). Einige, von den polizeilichen und gerichtlichen Willkürmaßnahmen betroffene AntifaschistInnen sind im Nachhinein gegen den Unterbindungsgewahrsam gerichtlich vorgegangen. Ende Oktober 1998 hat das Thüringer Oberlandesgericht endlich einer Betroffenen Recht gegeben. Konkret stellten die Richter fest, daß »die mit Beschluß des Amtsgerichts Rudolstadt vom 12.10.1997 angeordnete Fortdauer der Freiheitsentziehung rechtswidrig war.« (Aktenzeichen der Entscheidung: Az 6 W 243/98). Das Urteil des Oberlandesgerichts beruht zwar »nur« darauf, daß offensichtlich die falschen Richter vor Ort waren. Trotzdem - die Entscheidung steht und damit haben alle diejenigen, welche Widerspruch gegen ihren Unterbindungsgewahrsam eingelegt haben, die Möglichkeit, Haftentschädigung einzufordern. Im Moment laufen noch weitere Klagen, um gegen die Ingewahrsamnahme vom 11.10.1997 vorzugehen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, wenn sich die Betroffenen beim "Berliner Ermittlungsausschuß" (EA Berlin) melden und nachfragen, welches weitere Vorgehen jetzt sinnvoll ist. Schließlich sollte es den Gerichten und der Staatskasse von Thüringen so schwer und teuer wie möglich gemacht werden.
Hetendorf
Nach einer antifaschistischen Protestaktion 1996 gegen die Sonnenwendfeier im inzwischen geschlossenen Neonazizentrum "Hetendorf 13" in der Lüneburger Heide, waren mehr als 200 AntifaschistInnen mit Anzeigen wegen Landfriedensbruchs überschüttet worden. Vermutlich sind jene Anzeigen jetzt Ursache für dubiose Schikanen gegen AntifaschistInnen, obwohl diese Verfahren eigentlich im März 1997 eingestellt worden sind. In den letzten Monaten häuften sich Informationen darüber, daß Leute bei Demonstrations-Vorkontrollen festgenommen und nach Paßkontrollen, z.B. bei der Ausreise aus der BRD, gesondert überprüft wurden - einer Person wurde sogar die Ausreise verweigert. Alle diese Maßnahmen von Polizei bzw. BGS geschahen mit Verweis auf Landfriedensbruch. Bislang laufen die Fäden bei den Verfahren von oben genannter Aktion zusammen. Klar ist, daß es Speicherungen gibt, die zu den Kontrollen und Repressalien führen. Unklar ist zur Zeit, auf welcher rechtlichen Grundlage, in welchem Umfang und bei welcher Zuständigkeit. Um dies herauszufinden, werden Betroffene exemplarisch (in Absprache mit Ermittlungsausschuß und RechtsanwältInnen) Auskunft über Datenspeicherungen zu ihrer Person verlangen. So bald etwas Genaueres über die Hintergründe bekannt wird, veröffentlicht die "Prozeßgruppe" der Hannoveraner "Ini gegen H13" neue Infos. Bis dahin sollten sich alle Menschen darauf einstellen, daß auch abgeschlossene/eingestellte Verfahren Grundlage für Kontrollen und Repressalien sein können. Wenn Ihr Probleme und Schikanen durch Polizei oder BGS wegen bereits eingestellter Verfahren hattet, meldet Euch bei der "Prozeßgruppe" der "Ini gegen H13" in Hannover.