Abschaffung des Asylrechts als »humanitäre Tradition«
Mit der knappen Ablehnung des Asyl-Referendums der Schweizerischen Volkspartei SVP am 24. November 2002 wurde die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl vorerst vertagt. Mit der laufenden Revision des Asylgesetzes werden aber praktisch sämtliche Forderungen der nationalkonservativen SVP erfüllt.» Ich bin ausserordentlich erleichtert und froh, dass wir weiterhin eine humanitäre Asylpolitik verfolgen können.« Was die Schweizer Justizministerin und Christdemokratin Ruth Metzler am Abend des vergangenen 24. Novembers 2002 verkündete, ist milde gesagt orwellscher Newspeak. Zwar hatte das jüngste Schweizer Regierungsmitglied eben einen Sieg über ein restriktives asylpolitisches Begehren der Schweizerischen Volkspartei SVP errungen und wusste dabei eine Mehrheit – wenn auch nur eine äusserst knappe – der stimmberechtigten Schweizer Bevölkerung hinter sich. Doch das Gerede von einer »humanitären Asylpolitik« hat mit der Realität wenig zu tun. Wollte die SVP mit dem direkt-demokratischen Mittel einer Volksinitiative die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl herbei führen, so tut dies Frau Ministerin auf dem legislativen Weg. In der laufenden Revision des Schweizerischen Asylgesetzes werden genau jene Punkte, die von der SVP aufgegriffen wurden, einfliessen.
Stimmungsmache wird Politik
Vor mehr als drei Jahren, als infolge des NATO-Luftkrieges gegen Jugoslawien vermehrt Kosovo-AlbanerInnen in der Schweiz Zuflucht suchten, hatte die SVP ihre Volksinitiative »gegen Asylrechtsmissbrauch« gestartet, die dazu benötigten 100.000 Unterschriften binnen 18 Monaten erfolgreich gesammelt und damit erreicht, dass ihre Vorschläge an der Urne vorgelegt werden. Zentraler Punkt des Referendums war die sogenannte Drittstaatenregelung. Nach dem Willen der Volkspartei sollte auf ein Asylgesuch nicht mehr eingegangen werden, wenn die Asyl suchende Person aus einem »sicheren Drittstaat« in die Schweiz eingereist ist, oder dort bereits ein Asylgesuch gestellt hat oder hätte stellen können. Diese »sicheren Drittstaaten« sollen vom Bundesrat (Landesregierung) definiert werden, wie er dies bereits im Zusammenhang mit »sicheren« Herkunftsstaaten tut; als solche wurden 1991 etwa Algerien und Angola bezeichnet. Da der Grossteil der in der Schweiz Asyl Suchenden über einen »sicheren Drittstaat« einreist – ausser den wenigen, die direkt aus dem Fluchtland einfliegen – hätte eine solche Regelung die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl bedeutet. Weitere Forderungen des inzwischen abgelehnten Begehrens waren Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die geltende Vorschriften der Mitwirkung bei der Kontrolle der Einreisevorschriften nicht einhalten, ausserdem sollten Fürsorgeleistungen gekürzt, sowie neue Formen und eine Verlängerung der Abschiebehaft eingeführt werden. Kurz: Ein Albtraum aus dem asylpolitischen Gruselkabinett. Selbst Ruud Lubbers, UNO-Hochkommissar für Flüchtlinge, sah sich veranlasst, zum SVP Asylreferendum Stellung zu nehmen. Er würde es als sehr beunruhigend empfinden, wenn die Schweiz zu dem Land in Europa würde, in dem Flüchtlinge am wenigsten willkommen wären, so Lubbers in einer Mitteilung vom 5. November 2002.
Mit Zustimmung gerechnet
Am vergangenen 24. November konnten sich dann Herr und Frau Schweizer zu den asylpolitischen Vorschlägen der SVP an der Urne äussern. Vorangegangen war ein Abstimmungskampf, in dessen Verlauf sich trotz regierungsoffizieller Ablehnung des Referendums immer mehr Vertreter sowie mehrere Orts- und Kantonalgruppen der beiden bürgerlichen Regierungsparteien FDP und CVP für die volksparteiliche Brachialrezeptur erwärmen konnten. Wochen vor der Abstimmung wurde denn auch eine deutliche Zustimmung zum Referendum prognostiziert. Von den Regierungsparteien hielten einzig die SozialdemokratInnen konsequent dagegen und empfahlen das Begehren zur Ablehnung. An vorderster Front gegen die SVP-Pläne stand allerdings Justizministerin Metzler – mit einem klaren Interesse. Das Begehren, das auf der populistischen Anti-Flüchtlingsstimmungsmache aus den Zeiten des Kriegs gegen Jugoslawien stammte, lag quer zur asylpolitischen Agenda der Regierung. Inhaltlich indes unterscheiden sich die beiden wenig. Newspeak hüben und drüben. SVP und Metzler betonten beide, einzig und alleine im Interesse der »humanitären Tradition« des Landes zu handeln. Das heisst konkret: Man versucht sich gegenseitig mit der »effizienteren« Ausgestaltung des Asylrechts zu übertrumpfen. Metzlers Begründung für ihre Ablehnung der SVP-Vorschläge liest sich denn auch wie eine Blaupause des nächsten Referendums aus der Volkspartei-Hexenküche.
»Besorgte« Regierung
Die CVP-Justizministerin – und mit ihr die gesamte Landesregierung (inklusive dem verhältnismässig moderaten Regierungsvertreter der SVP) – legte sich mächtig ins Zeug gegen die SVP-Initiative und argumentierte mit der Rechtsaussenpartei um die Wette, wer nun die besseren Rezepte für eine effizientere, sprich: abschreckendere Asylpolitik parat habe. So wies Metzler unter anderem darauf hin, dass die Drittstaatenregelung wie sie die SVP vorschlägt, aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft der Nachbarstaaten spätestens bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asyl Suchenden scheitern müsse. Das probate Instrument sei die Verschärfung des Asylgesetzes, wie sie die Regierung am vergangenen 4. September präsentiert habe. Bezüglich der Drittstaatenregelung ist dort folgendes vorgesehen: Die Schweiz spricht sich mit den entsprechenden Staaten ab und weist Asylsuchende nur dann in Drittstaaten zurück, wenn diese bereit sind, die Personen zurückzunehmen. Als »flankierende Massnahmen« soll das Bundesamt für Flüchtlinge neu die Möglichkeit erhalten, zur »Verbesserung des Vollzugs« von abgewiesenen Asylsuchenden die Abschiebehaft zu verfügen. Andere Forderungen des SVP-Referendums seien zudem bereits erfüllt, erklärte Metzler.
Skylla siegt über Charybdis
Das ministeriale Scheinsperrfeuer gegen die asylpolitischen Vorschläge von Rechtsaussen blieb nicht ohne Erfolg. Trotz dem anfänglich prognostizierten Erfolg für das SVP-Referendum, folgte eine hauchdünne Mehrheit der stimmberechtigten Schweizer Bevölkerung schliesslich doch noch den asylpolitischen Rezepten aus Bundesbern. Wobei die französischsprachigen Kantone das Referendum mehrheitlich ablehnten, während die Mehrheit der Bevölkerung in den deutschsprachigen Kantonen dafür stimmte. Den knappen Abstimmungsausgang interpretierte Justizministerin Metzler als Ausdruck von »zahlreichen Ängsten und Unmut in der Bevölkerung, die ich immer sehr ernst genommen habe und mit diesem Abstimmungsergebnis noch ernster nehme.« Nicht im Traum wäre sie auf die Idee gekommen, dass die demokratische Ablehnung der SVP-Vorschläge auch eine Absage an ähnliche asylpolitische Konzepte bedeuten könnte. Im Gegenteil. Metzler nutzte die Gunst der Stunde um weiter Stimmung zu machen und sich zu Belangen zu äussern, die gar nicht Thema der Abstimmung waren. Um nur einen der Metzler'schen Gemeinplätze zu zitieren: »Die Probleme mit Asylsuchenden, die unser Gastrecht missbrauchen, dürfen nicht geduldet werden.« Damit spielte sie auf die Medienkampagne an, die im Vorfeld der Abstimmung junge Migranten aus Afrika kollektiv als Drogenhändler brandmarkte.
»Rückkehr zu menschenwürdiger Politik«
Die Organisation Solidarité sans Frontières (Solidarität ohne Grenzen), die sich auf linker Seite an vorderster Front gegen das SVP-Begehren engagiert hatte, kritisierte in ihrem Kommentar zum Abstimmungsausgang vor allem das Lavieren der FDP und der CVP, das dem Referendum zum Achtungserfolg verholfen hätten. Nun gelte es zu einer menschenwürdigen Asylpolitik zurückzukehren und das Resultat als Ablehnung von restriktiven Konzepten zu verstehen. Solche Appelle verpuffen in Bern ungehört. Gleichsam als Honorierung für den Achtungserfolg der SVP ernannte Justizministerin Metzler Mitte Dezember einen der Mitautoren des Referendums zum neuen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen, jenem Gremium, das die Regierung in Fragen der Asyl-und Migrationspolitik berät. Endlich kommt zusammen, was zusammen gehört.
Der Artikel wurde uns vom Schweizer AIB-Korrespondenten zur Verfügung gestellt.