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Die »Germanische Bodenreform« der Sudetendeutschen Initiative (SDI)

Einleitung

Freundlich lächelt der ältere Herr auf Seite zwölf. »Herr Högn, Sie sind Vorsitzender der Sudetendeutschen Initiative (SDI)«, sagt höflich der Interviewer der Wiener Monatszeitschrift »Aula«. Das Blatt – »überparteilich und unabhängig« – steht dem rechten Flügel der FPÖ nahe und tritt ganz bescheiden »für die deutsche Volks- und Kulturgemeinschaft« ein. Und so interessiert die Redaktion natürlich besonders: »Wer verbirgt sich hinter der SDI?«

Prompt und präzise antwortet Erich Högn, 70 Jahre, pensionierter Bankkaufmann aus dem idyllischen Königstein im Taunus. »Die SDI ist eine freie Arbeitsgemeinschaft zur Rechtswahrung sudetendeutscher Inte­ressen«, sagt Högn und meint damit, was eine SDI-Anzeige in der »Sudetendeutschen Zeitung« recht simpel ausdrückt: »Sudetendeutsche! Eigentum ist Menschenrecht! Fordert euer rechtmäßiges Eigentum ein. Wir helfen euch!«

Die SDI, gegründet vor etwa zwei Jahren, unterstützt umgesiedelte »Sude­tendeutsche«, die auf dem Rechts­weg früheres Grundeigentum zurück­erhalten wollen – Grundeigentum, das mit Hilfe eines Benes-Dekrets vom 21. Juni 1945 rechtskräftig enteignet und »für die Zwecke der Bodenreform« verwendet worden ist. Was die »Preußische Treuhand« für Polen, ist die SDI für die Tschechische Republik – mit einem Unterschied: Während die »Preußische Treuhand (...) aufgrund ihrer relativen Finanz- und Personalstärke dazu in der Lage ist, Eigentumsansprüche treuhänderisch wahrzunehmen und sogar selbständig Musterklagen durchzufechten, kann die SDI lediglich potentiell eigentumsanspruchberechtigte Vertriebene – oder deren Erben – beraten und an einen kompetenten Rechtsbeistand vermitteln.« Das verriet Högn kürzlich der rechten »Jungen Freiheit« aus Berlin.

Trotz ihrer schlechteren Finanzlage ist die SDI bisher erfolgreicher als die »Preußische Treuhand«. 79 Entschädigungsklagen wurden am 28. April beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eingereicht, 55 von deutschen, 22 von österreichischen und zwei von US-amerikanischen »Sudetendeutschen«. Und damit nicht genug: »Wir haben inzwischen deutlich mehr als 100 neue Interessenten. Wir rechnen damit, dass 90 bis 95 Prozent mitmachen«, verkündet Högn der Tageszeitung »Die Welt«. Wird die SDI von der »Sudetendeutschen Lands­mannschaft« (SL) unterstützt? »Nein«, sagt Högn, »nur ein loser Kontakt, der von Toleranz geprägt ist«. Die SL-Spitze, so mutmaßt er, hat anderes im Sinn: Sie setzt vor allem darauf, den Umgesiedelten das »Recht auf Heimat« in ihren Herkunftsgebieten zu verschaffen. Das ist mehr als bloße Niederlassungsfreiheit, es bringt politische Einflussmöglichkeiten mit sich, wie sie verschiedene »Vertriebenen«-Verbände inzwischen über Städtepartnerschaften und durch die Einmischung in polnische bzw. tschechische Kommunalpolitik zu erlangen suchen.

Die paar Euro Entschädigung, die mit Klagen vor europäischen Gerichten erreicht werden könnten, scheinen den Funktionären der Umgesiedelten gegenüber dem Machtgewinn durch das »Recht auf Heimat« vernachlässigbar. Ganz anders sieht das die Basis der »Vertriebenen«-Verbände. Viel Verständnis finde er dort, sagt Rudi Pawelka aus Leverkusen, pensionierter Polizeidirektor, vor allem aber Aufsichtsratschef der »Preußischen Treuhand«.

Auch die SDI kann sich auf Sympathie unter »einfachen« Umgesiedelten, aber auch bei SL-Untergliederungen stützen. Der Witikobund etwa (Eigenbezeichung: »die nationale Gesin­nungsgemeinschaft der Sudetendeutschen«) hat sich der SDI ange­schlossen. Der Abenteuerclub vom rechten Flügel der SL gab im Jahr 1999 die Nummer 49 seiner »Beiträge des Witikobundes zu Fragen der Zeit« heraus. Titel: »Wachsende Chancen für Wiedervereinigung – Vertreiberstaaten unter internationalem Druck«. »Der Witikobund bekennt sich zur Einheit Deutschlands in Frieden und Freiheit«, heißt es vielsagend in den »Zielen und Aufgaben« des in München beheimateten gemeinnützigen Vereins.

Auch die »Studiengruppe Erbland Sudetenland« stützt die SDI. Ihr Vorsitzender ist Dr. Hans Mirtes aus Frontenhausen in Niederbayern. Mirtes ist vielfältig aktiv, leitet die »Arbeitsgemeinschaft Sudetendeutscher Lehrer und Erzieher« sowie den »Heimatkreis Mies-Pilsen«, eine offizielle Untergliederung der SL.

Der »Heimatkreis Mies-Pilsen« steht seit 1953 unter der Patenschaft der fränkischen Kleinstadt Dinkelsbühl, die inzwischen über »freundschaftliche Beziehungen« zum tschechischen Stribro (früher: »Mies«) verfügt. Sie werden, das teilt die Stadt auf ihrer Website mit, »vom Vorsitzenden des Heimatkreises, Dr. Hans Mirtes, nach Kräften unterstützt«.

Eine weitere SL-Untergliederung ist involviert: Der »Heimatkreis Mährisch-Schönberg« hat sich der SDI direkt angeschlossen. Während die tatkräftigen Kameraden aus »Mies-Pilsen« jedoch unter dem Deckmantel binationaler Städtebeziehungen in ihrer tschechischen »Heimat« Einfluss nehmen, sind die »Mährisch-Schönberger« erschreckend inaktiv. »Zu bedauern ist die Tatsache«, schreibt die »Landeszeitung der Deutschen aus Böhmen, Mähren und Schlesien« über das »Begegnungszentrum« im tschechischen Sumperk, »dass einer der Mitträger dieses Zentrums, der Heimatkreis Mährisch Schönberg mit Sitz in Bad Hersfeld, fast kein Interesse an einer Zusammenarbeit zeigt.«

Doch zurück aus dem trostlosen Bad Hersfeld in den idyllischen Taunus: Neben dem »Sudetendeutschen Arbeitskreis für deutsche und euro­päische Bauernfragen« und dem »Internationalen Willi-Wanka-Kreis« hat sich auch der »Ostdeutsche Arbeitskreis Hochtaunus« der SDI angeschlossen. Seine Mitglieder entstammen »den verschiedensten Vertreibungsgebieten«, er wurde 1992 gegründet und widmet sich der »kritische(n) Analyse des politischen und kulturellen Zeitgeschehens«. Nichts kommt dabei zu kurz – nicht die »End­lösung der Sudetenfrage à la Stoiber«, die man düster voraussieht, und nicht die Geschichtsforschungen des Witikobundes. Die zitiert der in Neu-Anspach ansässige »Arbeitskreis« ausführlich: »Die Protektoratserrichtung am 15. März 1939, die den Tschechen Freiheit vom Wehrdienst und einen Geburtenboom, in ihrer großen Mehrheit sichere Arbeitsplätze und Wohlleben bescherte, kann den Sudetendeutschen ebenso wenig zugerechnet werden wie die vorsätzliche, kaltblütige Ermordung des Stellv. Reichsprotektors Reinhard Heydrich im Auftrag der Exil-Regierung Benes und die damit vorsätzlich provozierte Vergeltung des Reiches nach zahlreichen Indizienbeweisen in Lidice.«

Bleibt noch eines zu erwähnen: SDI und »Preußische Treuhand« erfüllen mit ihrer Prozesswut nur deutsches Recht. Zwar erhielten die Umgesiedelten schon in den 1950er Jahren eine Art Entschädigung, den so genannten »Lastenausgleich« – aber nur »unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet«. Nachzulesen ist das in der Präambel des Lastenaus­gleichsgesetzes, bestätigt wird es durch klare Aussagen von Ministerialbeamten und jüngst wieder durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums. »Die Verantwortung für alle Klagen und die Unruhe in unseren Nachbarländern trägt die Bundesregierung«, stellte die BdV-Vorsitzende Erika Steinbach auf einer Pressekonferenz Anfang August fest. Und wo sie Recht hat, hat sie Recht.