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Deniz K. - Repression made in Bayern

Solidaritätskomitee Freiheit für Deniz (Gastbeitrag)
Einleitung

Ein dreiviertel Jahr saß ein junger Antifaschist wegen des Vorwurfs des fünffachen versuchten Totschlags an Polizeibeamt_innen in Nürnberg in Untersuchungshaft. Nach einem viertägigen Prozess, der ein Paradebeispiel für den Belastungseifer der Behörden darstellte, wurde Deniz zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstand und Landfriedensbruch verurteilt. Für die Begleitung des Verfahrens hatte sich ein Kreis von Unterstützer_innen als »Solidaritätskomitee Freiheit für Deniz« zusammengefunden, welches die politische Unterstützungsarbeit organisierte.

Nürnberg und der NSU – Eine fränkische Spezialität

Drei Menschen kostete die Mordserie des NSU in Nürnberg das Leben. Die selbsternannte Stadt der Menschenrechte setzt im Umgang mit den Opfern, deren Hinterbliebenen und den UnterstützerInnen der TäterInnen auf eine für sie altbewährte Taktik: Aussitzen durch Nichts-Tun. Grund genug für antifaschistische Gruppen aus der Region, gegen diese Zustände politisch zu arbeiten. So rief das »Antifaschistische Aktionsbündnis Nürnberg«, ein Zusammenschluss antifaschistischer Gruppen, für den 31. März 2012 zu einer Demonstration unter dem Motto »Nazistrukturen angreifen – Verfassungsschutz abschaffen – Antifa in die Offensive!« auf. Die Route sollte durch die Nürnberger Innenstadt gehen, um größtmögliche Auf­merk­sam­keit zu erzielen. Dies wurde jedoch vom Nürnberger Ordnungsamt mit der Begründung untersagt, dass dort ebenfalls eine Versammlung von Tierschützer_innen stattfinden sollte. Die Recherche der Anmelder_innen ergab, dass eine Überschneidung der beiden Veranstaltungen sehr unwahrscheinlich wäre. Daraufhin räumten die Beamt_innen des Ordnungsamtes ein, dass nach Einschätzungen der Polizei die beiden Anmelder_innen dem »gewaltbereiten linksextremen Spektrum zuzurechenen« seien und aus anderen Städten Teilnehmer_innen anreisen würden, deren einziges Anliegen sei, Passan­t_innen anzugreifen und so den öffentlichen Frieden zu gefährden. Wie die Polizei zu diesen Einschätzungen kam, behält sie selbstverständlich für sich. Eine Anfechtung des Beschlusses vor dem Amtsgericht blieb erfolglos.

Der 31. März – Knüppel, Tritte und Pfefferspray

Zur Demonstration versammelten sich etwa 500 Antifaschist_innen in der Nürnberger Südstadt. Als sie sich dem Innenstadtbereich näherte, beschlossen einige Teilnehmer_innen, die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit durch die Polizei nicht hinzunehmen und überwanden die Absperrgitter. Die Polizei quittierte dies mit dem Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken. Der Versuch, den Bereich der Innenstadt durch eine Einkaufspassage an den Beamt_innen vorbei zu betreten, wurde mit körperlicher Gewalt beantwortet. Das Ergebniss waren etliche verletzte Antifaschist_innen, von denen einige im Krankenhaus behandelt werden mussten. Einen Monat blieb dies der Eindruck der Demonstration, bis die Ermittlungsbehörden verkündeten: »Junger Mann wegen 3-fachem versuchtem Totschlag auf Demonstration festgenommen.« Genaue Hintergrundinformationen waren spär­lich. Einigen Beamt_innen war wohl aufgefallen, dass bei dem Versuch, das Polizeigitter zu überwinden, ein Demonstrant mit einer Fahnenstange versucht haben soll, sie lebensgefährlich zu verletzen. Wer die Demonstrationsauflagen in Bayern kennt, der _die weiß, dass Fahnenstangen u.ä. »den Durchmesser von 2 cm nicht überschreiten dürfen. Fahnenstangen dürfen nur aus Weichholz bestehen.« Im Klartext soll also ein Antifaschist versucht haben, drei gepanzerte und behelmte Polizist_innen mit einer 2 cm dicken Weichholzstange zu töten, um eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Verletzungen auf Seiten der Beamt_innen gab es nicht zu beklagen, dies habe »zum Glück die Schutzkleidung der Beamt_innen verhindert.« Auf einer Demonstration in Ludwigsburg wurde wenig später Deniz K. verhaftet und in die JVA Nürnberg überstellt. Die Vorwürfe gegen Deniz wurden noch absurder, als knapp zwei Monate später zwei weitere Beamt_innen auftauchten, die angaben, dass beim zweiten Versuch der Demonstrant_innen, die Innenstadt zu betreten, ihnen ebenfalls jemand mit einer Weichholzstange das Leben nehmen wollte. Die Anklage gegen Deniz wurde umgehend auf 5-fachen versuchten Totschlag erhöht.

Antifaschismus vor Gericht

Anfang November 2012 fand der Prozess gegen Deniz statt. Die vier Prozesstage waren von einem immensen Ermittlungsdruck geprägt. Dass sämtliche Aussagen der »geschädigten« Polizist_innen teilweise auf den Wortlaut gleich klangen, ist für Beobachter_innen von Prozessen gegen Antifaschist_innen sicherlich keine Neuigkeit. Dass die Beamt_innen ihre Absprachen noch nicht einmal verschleierten, ließ einem sprichwörtlich den Mund offen stehen. Verletzt wurde, das konnte durch die Zeug_innenaussagen zu Tage gebracht werden, lediglich ein Beamter. Ob ihm diese Verletzung von Deniz zugefügt worden ist konnte er nicht sagen, jedoch, dass er sich weder Dienstausfall noch ein Attest für die Verletzung quittieren lies. Ein Mitarbeiter des polizeilichen Staatsschutzes stellte vor Gericht einen verblüffenden Sehsinn zur Schau und konnte auf dem qualitativ schlechten Bildmaterial zu jeder Zeit Deniz und dessen angebliche Handlungen (das Stechen mit einer Fahnenstange) ausmachen. Weder die Richter_innen noch die Verteidigung konnten ihm über weite Strecken folgen, lediglich die Staatsanwältin vertraute seinen Einschätzungen blind. Aus farbigen Punkten im Pixel-Haufen bei ca 200-facher Vergrößerung eines Standbildes, welches aus einem You-Tube Video aufgenommen worden war, wurde mit absoluter Wahrscheinlichkeit das Innenfutter einer bei Deniz sichergestellten Jacke konstruiert. Dass es sich hierbei wohl eher um Frakturen im Bildmaterial handelte störte den Staatsschützer recht wenig. Auch der leitende Sachbearbeiter der Mordkommision verblüffte: Nachdem am ersten Prozesstag in mühevoller Kleinstarbeit der Anwälte von Deniz herausgearbeitet werden konnte, dass wohl zwei der geschädigten Beamten zur gleichen Zeit im gleichen Raum vernommen worden waren, räumte der Sachbearbeiter dies am zweiten Prozesstag ein. Personalmangel sei der Grund für diese Maßnahme gewesen. Dass die Strafprozessordnung explizit vorsieht, dass Zeug_innen einzeln vernommen werden müssen, sei ihm wohl bekannt, interessiert habe ihn das aber wenig. Um seinen Faux-pax auszugleichen, fertigte er kurzerhand Vernehmungsprotokolle mit unterschiedlichen Zeitstempeln an. Auf die Frage hin, ob er seit dem Ende des letzten Prozesstages mit jemandem über das Geschehen vor Gericht gesprochen habe, räumte er nach einigem Zögern ein, dass er sich mit dem oben schon erwähnten Kollegen vom Staatsschutz am Telefon über die Entwicklungen des Prozesses ausgetauscht hatte. Sowas nennt man schlichtweg eine Absprache unter Zeugen. Die Richter_innen nahmen dies jedoch kommentarlos zur Kenntnis und gingen zur Tagesordnung über. Schließlich stellten die Richter_innen fest, dass für einen der beiden Tatkomplexe keine Identifikation von Deniz möglich sei, drei der fünf versuchten Totschläge und der einzige verletzte Beamte waren somit vom Tisch. Im zweiten Tatkomplex sah es das Gericht als erwiesen an, dass Deniz mit einer abgebrochenen Holzstange versucht habe, Polizei­beam­t_in­nen zu verletzen. Die Anwälte von Deniz forderten dafür vier Wochen Jugendarrest. Die Staatsanwältin sah es jedoch weiterhin als erwiesen an, dass Deniz in Tötungsabsicht gehandelt habe und forderte drei Jahre Haft. Das Gericht urteilte schließlich auf zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Land­frie­densbruch. Die Prozess­beo­bachte­r­_innen machten ihrem Unmut durch laute Parolen Luft und wurden vom bayerischen USK gewaltsam ge­räumt, wobei es zu einer kurzzeitigen Festnahme kam.

Noch lange kein Ende in Sicht

Was bleibt, ist ein bitteres Gefühl. Deniz wurde zu einer unverhältnismäßig hohen Strafe verurteilt, was für seine Freund_innen, die Familie und seine Genoss_innen ein herber Schlag ist. Immerhin blieb durch den politischen Druck, der aufgebaut werden konnte, der Prozess im Fokus der Öffentlichkeit. Durch die sehr gute Arbeit von Deniz’s Verteidigung konnte der Vorwurf des versuchten Totschlags als das entlarvt werden, was er war: Plumpe Propagan­da zur Kriminalisierung einer unliebsa­men politischen Bewegung. So­wohl Deniz’s Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben eine Revision des Verfahrens beantragt. Deniz sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Für die Unterstützer_innen heißt das, erst mal tief Luft zu holen und neue Kraft für die weitere Arbeit zu sammeln. Das Solidaritätskomitee wird sich mit nichts anderem als der Freilassung von Deniz zufrieden geben. 

Mehr Informationen: denizk.blogsport.de