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Folter? Kein Asylgrund in BRD und West-Berlin

Einleitung

Nach dem Militärputsch am 12. September1980 flüchteten zehntausende Menschen aus der Türkei in die BRD und West-Berlin. Nur wenige von ihnen wurden hier als Asylbewerber anerkannt. Vielen wurde von vornherein der Stempel „Wirtschaftsflüchtling“ aufgedrückt.

Diyabakir
(Bild: Screenshot)

Asylanträge von Kurden wurden teilweise mit der Begründung abgelehnt, dass es das Recht des türkischen Staates sei 'separatistischen Bestrebungen' entgegenzutreten oder es wurde sogar die Existenz von Kurden als Volk bestritten. Einem anderen Teil von Flüchtlingen wurde jegliche politische Identität von vorneherein abgesprochen und behauptet, dass die tatsächlichen oder vermeintlichen bewaffneten Widerstandsaktionen rein 'kriminelle Motive' gehabt hätten oder revolutionäre Organisationen wurden als sogenannte terroristische Vereinigungen bezeichnet und somit deren Verfolgung als 'Staatsschutzdelikt' gerechtfertigt ist.

Seit 1982 gibt es nun ein Grundsatzurteil über Flüchtlinge aus der Türkei nach dem 'Folter kein Asylgrund' sei. Begründet wird dies damit, dass Folter in der Türkei eine allgemein angewandte Methode sei, die sowohl politische als auch nicht politische Häftlinge betrifft.

Was passiert mit abgelehnten Flüchtlingen in der Türkei?

Vom Lager (BRD) ins Lager (Türkei): Wenn abgelehnte Flüchtlinge aus der BRD und West-Berlin auf dem Istanbuler Flughafen landen, werden sie von der türkischen Polizei schon erwartet und gleich wieder in Haft genommen. Der Grund: Bei Abschiebungen wird die türkische Grenzpolizei über das deutsche Generalkonsulat in Istanbul vorher informiert. In zahlreichen Fällen werden die auf dem Flughafen Verhafteten wochen- und monatelang in Haft gehalten und gefoltert.

So wurden beispielsweise acht am 12. August 1983 abgeschobene Asylbewerber in die erste Abteilung des Istanbuler Polizeipräsidiums in Gayrettepe gebracht, die als Folterzentrum ausschließlich für politische Gefangene bekannt ist. In einem Gutachten von „Amnesty International“ schilderte Prof. Walter Hirsch besondere Internierungslager für abgelehnte Flüchtlinge, die in der Nähe der Städte Tunceli und Diyarbakır in Türkei - Kurdistan - liegen. Die Internierung dauert durchschnittlich drei bis vier Wochen, Verhöre und Folterungen sind die Regel. Kann man den Festgenommenen trotz der Verhöre nichts nachweisen, werden sie freigelassen, die übrigen unter Anklage in die Gefängnisse überstellt.

Das Gefängnis Diyarbakır (türkisch Diyarbakır Cezaevi, kurdisch Zîndana Amedê) wurde 1980 vom türkischen Justizministerium gebaut und am 12. September 1980, am Tag des Militärputsches in der Türkei, der militärischen Verwaltung übergeben und zu einem Militärgefängnis im Kriegsrecht (Sıkıyönetim Askeri Cezaevi) umgewandelt. Besonders in den frühen 1980er Jahren (1980–1984), der „Periode der Barbarei“ waren die Insassen Folterpraktiken ausgesetzt. Während der 1980er Jahre waren zwischen 6000 und 15.000 Menschen inhaftiert.1

  • 1Nachtrag: Am 8. Mai 1988 wurde die Kontrolle über das Gefängnis wieder dem Justizministerium übertragen.