Maja: Kurzer Prozess in Budapest
Rechtsanwalt Sven Richwin
Am letzten Prozesstag des Jahres 2025 ließ der alleinige Richter Dr. József Sós einmal kurz in seine Seele blicken und die bislang eher teilnahmslose Fassade wich einem Rundumschlag gegen mehrere europäische Länder, die Verdächtige des Verfahrens nicht nach Ungarn ausliefern. Auch die parlamentarische Immunität von Ilaria Salis (Vgl. AIB 142) wurde vom Europäischen Parlament nicht aufgehoben und dem „Rechtsempfinden Ungarns“ nicht entsprochen, wie der Vorsitzende beklagte. Umgeben von Wachen mit Maschinenpistolen und an Händen und Füßen angekettet, im Saal isoliert sitzend von dem Verteidiger, wurde noch einmal deutlich, dass Maja von diesem Gericht wenig zu erwarten hat.
Ein weiteres Mal wurde ein Antrag auf Hausarrest abgelehnt – nach 18 Monaten Untersuchungshaft in Ungarn unter desaströsen Bedingungen – Zur Begründung wurde auf das Verhalten anderer Beschuldigter verwiesen, die sich der ungarischen Justiz entziehen würden, auch Majas Hungerstreik und die Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude mussten zur Begründung herhalten. Dabei sei schließlich „immer wieder Maja`s Name gerufen worden“. Die Gründe für die abgelehnten Auslieferungen seitens Italiens und Frankreichs aufgrund der Urteile in Mailand, Paris und Karlsruhe werden dabei nicht thematisiert. Die dort benannten „rechtsstaatlichen Defizite“ in Ungarn lassen sich jedoch eindringlich an den Prozesstagen besichtigen:
Dabei führt der Richter wie ein Erzähler durch die Geschichte – eine Geschichte nach dem Drehbuch der Staatsanwaltschaft. Das Ergebnis, das bewiesen werden soll, nimmt er dabei stets vorweg: „Wir sehen jetzt wie die Täter sich absprechen“ oder „Hier treffen sich die Täter“ sind typische Einleitungen für Videos aus Überwachungskameras auf denen - zumeist – ziemlich wenig zu sehen ist und gar nichts zu hören. Auch eine Zuordnung von den aufgenommenen Personen zu konkreten Tatverdächtigen findet regelmäßig gar nicht statt. Und falls doch, wird sich vermeintlicher Ermittlungsergebnisse aus Deutschland bedient.
Die Betonung liegt auf „Ergebnis“, wer da mit welcher Qualifikation oder welcher Methodik zu welchem Ergebnis kam, bleibt offen. Die originäre Ermittlungsarbeit ist zu keinem Zeitpunkt Thema des Verfahrens, es gilt das Motto: „Da steht es doch“. Und so wird „Abschlussbericht“ um „Abschlussbericht“ vorgelesen. Das ist einerseits monoton ermüdend, andererseits erwachsen so Stellungnahmen und Spekulationen deutscher Ermittler quasi zu unbestreitbaren Tatsachen, ohne dass die Ermittler selbst gehört oder die Ermittlungen geprüft würden. Das Unmittelbarkeitsprinzip des deutschen Rechts, dass Entscheidungen nur aufgrund eigenhändiger Wahrnehmungen im Gerichtssaal getroffen werden dürfen, entwickelt als Gegenmodell zu den Inquisitionsprozessen, ist im ungarischen Gerichtssaal augenscheinlich kein Leitbild.
Auch Aussagen der mutmaßlich geschädigten Neonazis laufen so durch und bestätigen meistens gefällig die Mär von den Tourist*innen auf Städteurlaub. Da wollte man sich mit Freund*innen nur mal die schöne Stadt ansehen, war in einem Tanzlokal oder einer Wanderung, natürlich in ganz normaler Bekleidung. Ein Zeuge erzählte freimütig von seiner „Thor-Steinar“-Jacke „ohne Auffälligkeiten“ hinten sei lediglich „eine 44“ aufgedruckt gewesen. Dass die schräg gedruckte 44 einem SS-Zeichen nahekommt, wird nicht mehr thematisiert. Und dies obwohl sich der Prozess um Geschehen am Rande eines Aufmarsches zur Erinnerung an eine SS-Operation am Ende des 2. Weltkrieges dreht.
Nur einmal gerät diese Inszenierung ins Wanken, als ein unabhängiger Zeuge aussagte, so ganz normal war die Bekleidung dann doch nicht, auf der Mütze des Geschädigten habe ein großes SS-Symbol geprangt und eine angeblich Verletzte, sei gar nicht betroffen gewesen. Als sich der Zeuge von seiner Aussage nicht abbringen ließ, ordnete der Richter eine „Gegenüberstellung“ im Gerichtssaal an, die zu einer Art längerem Streitgespräch geriet, bei dem sich der Zeuge gegenüber dem Betroffenen und seiner Begleiterin regelrecht rechtfertigen musste. Und tatsächlich ließ sich schließlich auf einer Videoaufnahme ein SS-Totenkopf auf der Mütze des Neonazis Dudog feststellen. Er ist aktives Mitglied der ungarischen „Blood & Honour“-Band „Divine Hate“ und ist Mitbegründer der Band „Divizio Hungária“. Mit „Divine Hate“ trat Dudog am 11. Februar 2022 bei einem „Blood and Honour“-Konzert im Rahmen des „Tag der Ehre“ auf. In seinem Lied „Todesfabrik“ hatte er „verkohlte Kinder und gefolterte jüdische Huren“ als „wunderschön“ bezeichnet.
Der Glaubwürdigkeit der mutmaßlich Geschädigten tat dies allerdings zunächst einmal keinen Abbruch. Auch nicht, dass der unabhängige Zeuge vor Beginn seiner Aussage über Bedrohungen gegen ihn und seine betagte Mutter aus der Neonazi-Szene aufgrund seiner Aussage im Prozess berichtete. Das Gericht setzte einfach das Programm kommentarlos fort.
Ebenso kommentarlos hatte das Gericht bereits in einer vorherigen Sitzung eine Art „Leserbrief“ verlesen, in dem sich Dudog über die pingelige Befragung vor dem Münchener OLG im Verfahren gegen Hanna beschwert hatte.
Bei vorangegangenen Videovernehmungen – soweit sie denn überhaupt zustande kamen – war es bereits zu skurrilen Szenen gekommen, als befragte Neonazis trotz anderweitiger Bekundungen „allein im Raum“ zu sein, plötzlich in einer Art Plenum eine gemeinsame Aussage tätigten. Ein anderer hatte sich augenscheinlich für die Aussage nicht einmal von seinem Bett bemüht.
Durch Richter Dr. Sós wurde zudem die Nutzung der Lautsprecheranlage bei den letzten drei Solidaritäts-Kundgebungen vor dem Gericht untersagt, dies wurde zwischenzeitlich jedoch durch ein anderes Gericht für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
Der Prozess gegen Maja soll nun im am 14.,16. und 19. Januar 2026 fortgesetzt werden und am 22. Januar 2026 letztlich das Urteil folgen, nach nur 15 Verhandlungstagen. Ursprünglich sollte das Urteil sogar bereits nach elf Verhandlungstagen fallen. Für den Prozess gegen Hanna in München wurde sich immerhin noch 33 Verhandlungstage Zeit genommen.
Die Kürze des Prozesses ist dabei nicht nur das Ergebnis einer „Beweisführung“ nach Aktenlage, in der größtenteils nur Akteninhalte vorgelesen werden, sondern auch wichtiger Pfeiler des ungarischen Verfahrensverständnisses, bei dem ein möglichst hoher Druck aufgebaut werden soll, um einen „Deal“ im Vorfeld anzunehmen. Diese pauschalen Geständnisse gegen „Strafangebote“ der Staatsanwaltschaft sind wichtige Teile der ungarischen Strafjustiz, um Beweisverfahren generell zu vermeiden und das System zu entlasten. Auch die desaströsen Verhältnisse in den Untersuchungshaftanstalten dürften vor diesem Hintergrund einzuordnen sein.
Viele Angeklagte wissen, da sowieso „nach Aktenlage“ entschieden wird, haben sie von einem Gerichtsverfahren wenig zu erwarten und nehmen das „Angebot“ an. In Majas Fall hätte dies eine Strafe von 14 Jahren „unter erschwerten Haftbedingungen“ bedeutet.
Victor Orban erschien offenbar auch dieses Kurzverfahren noch zu lange und er verbot noch während des Prozesses „die Antifa“, auch um keine Zweifel aufkommen zu lassen, welchen Prozessusgang er vom Gericht erwartet.
Hinter den Kulissen setzen sich leider auch die schlechten Haftbedingungen und Behandlungen von Maja fort. Grundlage sind seitens der Gefängnisverwaltung seit bald 1 ½ Jahren festgesetzte „individuelle Sicherheitsmaßnahmen“ über deren Inhalt und Begründung „keine Auskunftspflicht“ vorgesehen ist und die deshalb weder Maja noch dem Verteidiger mitgeteilt werden. Auf eine Beschwerde erfolgte schlichtweg keine Entscheidung. Ergebnis dieser „Sicherheitsverfügung“ sind neben den Isolierungsbedingungen und Fesselungen auch ständige erniedrigende Durchsuchungen, für die Maja sich vollständig entkleiden muss. Bei Versuchen hier die Würde zu bewahren, wurde dies auch extrem gewalttätig gegen Maja erzwungen.
Währenddessen laufen weitere Verfahren im „Budapest-Komplex“ in Deutschland an. Die Bundesanwaltschaft hat sich diesbezüglich entschieden, die Verfahren in Deutschland zu führen, was insoweit einer Auslieferung nach Ungarn entgegensteht. Die Empörung – vor allem auch in der „juristischen Welt“ – über die vom BVerfG als rechtswidrig eingestufte Auslieferung Majas dürfte wohl seinen Teil zu dieser Kehrtwende beigetragen haben.
Die deutschen Ermittlungsbehörden hatten sich in einer länger vorbereiteten Aktion alle Mühe gegeben, in einer nächtlichen Blitzaktion, ein laufendes Eilrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Überstellung nach Ungarn zu unterlaufen. Sowohl im Eilverfahren als auch in einer späteren Verfassungsbeschwerde, die Maja noch aus dem ungarischen Gefängnis führte, wurde die Auslieferung als rechtswidrig verurteilt. Tenor: Das Kammergericht hätte sich nicht leichtfertig auf die pauschalen „Rechtsstaatsgarantien“ aus Ungarn verlassen dürfen. Seitdem dauert der festgestellte Grundrechtsverstoß gegen Maja mit jedem Tag fort – folgenlos für die Deutsche Justiz und Politik. Ein absolutes Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gänzlich folgenlos bleibt. Messbare Ergebnisse hinsichtlich der erklärten Bemühungen des Auswärtigen Amtes, sich um eine Rückführung Majas nach Deutschland oder zumindest um bessere Haftbedingungen zu bemühen, waren nicht feststellbar.
Dennoch dürfte die mediale Aufmerksamkeit und auch die vielfältigen Besuche von Politiker`*innen beim Prozess und in der Haftanstalt, Maja vor den schlimmsten Übergriffen in Haft bewahrt haben, auch wenn sie Maja nicht aus der Isolationszelle führten.
Nachdem Hanna bereits im September 2025 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, begann im November ein vermutlich langwieriger Prozess in München gegen sieben Angeklagte und im Januar 2026 soll ein weiter in Düsseldorf gegen weitere sechs Angeklagte folgen. Die überzogenen Anklagen sind dabei ersichtlich auch auf die mediale Wirkung ausgerichtet. In dem Willen, ein Exempel zu statuieren stehen die Deutschen Behörden den ungarischen offenbar nur wenig nach.
Nachtrag AIB:
Das Gericht in Ungarn hat Maja zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft, Maja und alle anderen Angeklagten haben Berufung eingelegt.