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Prozess gegen nadir abgewiesen

Bild: flickr.com/kietzmann

Das Berliner Landgericht hat 15. April 2003 eine Unterlassungsklage gegen das linke Internetprojekt www.nadir.org abgewiesen. Anlass der Klage war ein seit Jahren dort dokumentierter Artikel über rechte Burschenschaften. Der Leiter der Personalabteilung des  Chemie- und Anlagebaukonzerns MG Technologies (FF/M), Jost Berstermann, fühlte sich durch einen Hinweis auf seinen Auftritt bei der schlagenden Landsmannschaft »Marchia Berlin« 1997  in Osnabrück, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Berstermann war zu Beginn der 80er Jahre Kader der JN und soll sich später bei den REPs engagiert haben. 1979 gründete er einen Unabhängigen Schülerbund (USB), welcher vom niedersächsischen VS als rechtsextrem eingestuft wurde. Heute möchte er von seinen »Jugendsünden« nichts mehr hören, der Bericht enthalte Behauptungen die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien.

Für nadir e.V. ging es nicht nur um das Prinzip der unabhängigen Gegeninformationen, sondern auch um 20.000 Euro. So legte der Verein eine ganze Reihe von Veröffentlichungen von und zu Berstermann vor – mit Erfolg. Das Gericht gab nadir recht »weil der Kläger in der Vergangenheit mehrfach öffentliche Ämter wahrgenommen hat (...) Außerdem lässt die politische Karriere des Klägers auch keinen Bruch erkennen, d.h. keine innere Abkehr von früheren politischen Standpunkten«.