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Arbeitsteilung: Die deutsche Polizei macht nach »Göteborg Krawallen« zuhause weiter

Einleitung

Über ein Jahr ist der »Summer of Resistance« nun her, als weltweit anlässlich von sog. »Gipfeltreffen« der reichsten Länder verschiedenste NGO-Vertreter, KapitalismuskritikerInnen, WeltverbessererInnen und Antifas zum Protest auf die Straße gingen. Seitdem ist es ruhiger geworden um die GipfelstürmerInnen – jedoch nicht in den Amtsstuben von Staatsschützern, Staatsanwaltschaften und Richtern.

G8- und EU-Gipfeltreffen führen immer wieder zu weltweiten Protesten.

Anfang Juni 2001 kam es nach massiven Protesten gegen einen EU - Gipfel im schwedischen Göteborg zu gewalttätigen Polizei-Attacken auf AktivistInnen der sog. »Antiglobalisierungs-bewegung«. Neben zahlreichen verletzten DemonstrationsteilnehmerInnen, einer Person wurde in den Rücken geschossen, gab es unzählige Festnahmen. Viele von ihnen wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt.1 Doch damit ist der politisch motivierte Verurteilungseifer nicht befriedigt, auch die deutsche Polizei geht mit Ermittlungen, Ausreiseverboten, Vorladungen und Hausdurchsuchungen gegen GlobalisierungskritikerInnen vor.

Mindestens acht von ihnen aus Deutschland sind von Anklagen im »Heimatland« bedroht, unabhängig davon, ob ihre Personalien in Schweden festgestellt wurden oder nicht. Vorgeblich erscheinen sie auf belastenden Filmen und Fotos, über die die Göteborger Polizei verfügt. Das gesamte Material wurde den deutschen Behörden überstellt. Laut der schwedischen Zeitung »Dagens Nyheter« vom 8. September 2002 hat der schwedische Staatsanwalt Thomas Ahlstrand bei der internationalen Anklägerkammer in Göteborg im Laufe des Sommers den Bescheid erhalten, dass sämtliche Fälle durch die Staatsanwaltschaft in Deutschland ausgewertet werden.

Hausdurchsuchungen in Bremen und Berlin

Am 28. August 2002 gab es eine Hausdurchsuchung in einer Wohngemeinschaft in Bremen. Der Anlass für die Durchsuchung geht auf die Ermittlungen der schwedischen Polizei zurück. Einer Person aus der WG wird die Teilnahme an den Protesten in Göteborg vorgeworfen. Anhand von Fotomaterial wurde ihr Zimmer nach Beweismaterialien durchsucht. Am Ende der Durchsuchung wurden Kleidungsstücke, andere persönliche Gegenstände und ein Computer beschlagnahmt. Auch in Berlin tauchten Vertreter des Landeskriminalamtes in einer Wohnung auf und suchten nach bestimmten Kleidungsstücken, ebenfalls im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen in Göteborg 2001.

Und wie weiter?

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat gegenüber der Presse Anklageerhebungen gegen ca. 100 weitere Personen angekündigt, jedoch hat sich bisher gezeigt, dass ihre Anklagekonstrukte und »Beweise«2 oft genug zweifeln lassen.

Zuvor hatten auch in Frankfurt a.M. deutsche Polizisten einen Antrag zur Hausdurchsuchung gestellt, nachdem ihnen die schwedische Polizei mitteilte, die betroffene Person hätte am ersten Ausbruchsversuch der White Overalls aus dem polizeilich umstellten »ConvergenceCenter« in Göteborg teilgenommen. Der Antrag wurde aber vom Amts- und vom Landgericht abgewiesen. Laut Polizeiangaben gegenüber Anwälten können zumindest weitere Personen wegen Göteborg vorgeladen werden. Hier gilt es – ob Zeuge, BeschuldigteR oder sonstwas –, keine Aussagen zu machen und schleunigst einen Anwalt und eine Soligruppe bzw. die Rote Hilfe zu informieren.

  • 1Siehe »Hinter schwedischen Gardinen«, Interview mit Björn, AIB #56
  • 2Am 21. November 2001 deckten schwedische Journalisten auf, dass ein polizeilicherseits präsentiertes Video, in dem zu sehen ist, wie Hannes W. während der Proteste angeschossen und lebensgefährlich verletzt wird, manipuliert wurde. Die Manipulation fiel durch zwei Journalisten auf, welche die Originalaufnahmen ausstrahlten. Die beiden TV-Kanäle SVT und TV4 erklärten, die von ihnen gelieferten Filme seien verfälscht worden. Ton und Bild scheinen im zentralen Teil des Films nicht übereinzustimmen. Die Parole »Eins, zwei, drei, Nazipolizei« von mehreren Stimmen kann gehört werden, wenn Hannes W. Steine auf die Polizei wirft. Dieser Teil existiert aber in der Originalversion des Filmes nicht.