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Der Bundes-NSU-Untersuchungsausschuss

Heike Kleffner
Einleitung

Neue Fragen statt einfacher Antworten

Der Vorsitzende des Bundes-NSU-Untersuchungsausschuss, Sebastian Edathy, am Rande einer Sitzung.

Drei Monate nach dem offiziellen Ende des Bundestagsuntersuchungs­ausschusses zum NSU und der Abgabe des 1.400 Seiten umfassenden Abschlussberichts scheinen dessen Ergebnisse kaum noch mehr zu sein als winzige Spurenelemente im politischen, medialen und öffentlichen Diskurs zum NSU und zur extremen Rechten. Die Verlautbarungen aus den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD, man werde »alle 47 Empfehlungen« des Unter­suchungs­ausschusses umsetzen, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen an vielen Stellen vor allem als Versprechen, die komplette Wunschliste der ordnungspolitischen Horrorszenarien vie­ler CDU/SPD-Innenpolitiker endlich in die Tat umzusetzen: Dazu gehören vor allem mehr Geld und Befugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – dem der Untersuchungsausschuss im Abschlussbericht noch die Haupt­verantwortung für das Versagen der Nachrichtendienste im NSU-Komplex attestiert hatte. Die Mehrheit der BfV-MitarbeiterInnen hatte als ZeugInnen vor dem Untersuchungsausschuss dann auch eine Haltung an den Tag gelegt, als wenn es sich beim NSU quasi um eine Art unvorhersehbaren Betriebsunfall gehandelt habe, der nun dazu führe, dass die an sich fehlerfreie Arbeit der Geheimdienste zu Unrecht kritisiert würde. Entsprechend muss das vollmundige Reformversprechen bei einer derartigen Haltung der MitarbeiterInnenschaft – einmal abgesehen von der politischen Agenda der Behördenleitung und des Bundes­innenministeriums – als Schau­fenster- und Symbolpolitik gewertet werden. Hinzu kommt die noch immer fehlende effektive parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste bzw. deren Abschaffung als Konsequenz aus dem NSU-Skandal.1

Geht es nach CDU und SPD, sollen auch die Position des Generalbundesanwalts und des BKA gestärkt werden. Auch hier, ohne dass das BKA erkennbare Konsequenzen aus seiner Verantwortung im NSU-Komplex gezogen hätte: Dazu gehören unter anderem, dass eine der wenigen greifbaren Spuren in der rassistischen Mordserie – nämlich die Herkunft der Ceska-Pisto­le – in einem völlig unan­gemessenen Schneckentempo bearbeitet wurde, dass die BKA-Beamten zu den vehementesten Verfechtern der Ermittlungsrichtung »Organisierte Kriminalität« in der so genannten »BAO Bosporus« gehörten und dass BKA-Beamte die Verantwortung dafür trugen, dass die im Januar 1998 beschlagnahmte Adressliste von Uwe Mundlos – bei der es sich, wie man heute weiß, um das »Who-is-Who« der ersten UnterstützerInnen-Generation des Trios Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt gehandelt hat – »mangels Relevanz« in einer Asservaten-Plastiktüte verschwand.



Dennoch – oder gerade deswegen – ist eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des NSU-Untersuchungs­ausschusses im Bundestag – ebenso wie in Bayern2 (vgl. Seite 12) – dringend notwendig. Zum einen, weil deutlich geworden ist, dass Rassismus zu den zentralen Ursachen des Staatsversagens im NSU-Komplex gehört.3   Und zum anderen, weil es anhand der Ergebnisse not­wendig ist, die bisherigen Analysen über die Neonaziszene der 1990er Jahre – d.h. der in der Welle rassistischer Pogrome, Gewalt, staatlichen Wegschauens, Verharmlosens und Vertuschens sozialisierten »Generation Terror« zu überdenken.

Von unabhängigen Beobachter_innen wie dem Projekt NSU-Watch sowie von den Nebenklagevertreter_innen ist an anderer Stelle schon auf die wichtigsten Lücken und offenen Fragen des Abschlussberichts hinge­wie­sen worden – insbesondere in Bezug auf Rassismus, das NSU-Unterstüt­zer_in­nen­netzwerk und die Frage der Motivation für die zahlreichen Aktenvernichtungen beim BfV, dem Bundesministerium des Innern und in den Län­dern. Bislang kaum beleuchtet wurde allerdings eine Frage, die sich seit dem 4. November 2011 wie ein roter Faden durch die vielen Diskussionen, Texte und Veranstaltungen zum NSU-Komplex zieht: Wie viel Staat steckt in der Neonaziszene der 1990er und 2000er Jahre? Und muss es aufgrund der Informationsfülle zu bis dato unbekannten V-Leuten in der Neonaziszene sowie den Aussagen von V-Mann-Führern und Verfassungsschutzchefs vor den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen eine Neu­bewertung der Entwicklung der Neo­naziszene der 1990er Jahre geben?

Die Aufbauarbeit des V-Leute-Systems

Tatsächlich geben die Abschlussberichte des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses und des Bundestagsuntersuchungsausschusses, das Scheitern des NPD-Verbotsantrag im Jahr 2002 sowie zahlreiche Recherchen von Medien und antifaschistischen Projekten eine eindeutige Antwort auf die Frage, wie viel Staat in der Neonaziszene der 1990er Jahre steckt: Mittlerweile muss davon ausgegangen werden, dass es kaum eine überregional aktive bzw. relevante Neo­nazistruktur ohne V-Leute von Inlandsnachrichtendiensten gegeben hat. Und ohne das V-Leute-System wäre den sowohl im Hinblick auf die Anzahl der AktivistInnen als auch Organisationen überschaubaren und hierarchischen Neonazistrukturen der 1990er Jahre der Sprung zur Neonazibewegung in den 2000er Jahren nicht gelungen. Die Bewegung von heute zeichnet sich dadurch aus, dass sie vielerorts sozial verankert ist, teilweise aus der Mitte der kleinstädtischen und dörflichen Gemeinschaften kommt bzw. dort festen Anschluss hat, in ihrer sozialen Herkunft ebenso breit gefächert ist wie in ihrer Altersstruktur und in ihren politischen und sozialen Modellen und Organisationsformen: In der Neonazi-Bewegung von heute gibt es für jeden ein Zugehörigskeitsangebot: von den militanten »Autonomen Kameradschaften« über NPD-Ortsvereine, über szeneeigene mittelständische Bauunternehmen, subkulturelle Musikszenen bis hin zu Hochschulgruppen und parlamentarischer Arbeit in den Landtagsfraktionen der NPD in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den frühen 1990er Jahren dagegen waren Neonazis in einer klar abgegrenzten Szene organisiert, deren vermeintlich »rebellisches Image« und sozio-politisches Angebot sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene richtete.

Zum V-Leute-System der 1990er Jahre gehörte unter anderem, dass V-Leute von ihren V-Mann-Führern vor Hausdurchsuchungen und Strafverfolgung geschützt und systematisch neonazistische Führungskader als V-Leute angeworben wurden. Dazu gehört auch, dass V-Leute die Zahlungen der Nachrichtendienste zwar einerseits in den allermeisten Fällen in die eigene Tasche gesteckt – und nur in den wenigsten Fällen direkt in die Neonazibewegung investiert – haben. Aber andererseits standen ihnen aufgrund der steuerfreien V-Mann-Honorarzahlungen, durch die Ausstattung u.a. mit Autos und Handys Zeit und Ressourcen zur Verfügung, um als »Vollzeit«-Aktivisten neonazistische Strukturen auf- und auszubauen.

Interessanterweise hatte das Bun­deskriminalamt (BKA) schon im Februar 1997 in einem so genannten Posi­tionspapier und anhand von zehn mit Beispielen untermauerten Thesen dieses System massiv kritisiert.4 So bemängelte das BKA unter anderem: V-Leute wirkten »maßgeblich in führenden / exponierten Positionen an der Vorbereitung von Veranstal­tun­gen / Ver­sammlungen / Aktionen« mit; es sei fraglich, »ob bestimmte Aktionen ohne die innovativen Aktivitäten dieser Quellen überhaupt in der späteren Form stattgefunden hätten«; aus »Quellenschutzgründen« würden Warnungen an die Exekutive so spät weitergeleitet, dass Aktionen nicht mehr verhindert werden könnten; es bestünden »konkrete Anhaltspunkte«, dass V-Personen unter anderem über Telefonüberwachungsmaßnahmen informiert worden seien; erst »durch die Übernahme recht hoher Telefongebühren, Reisekosten und Bereitstellung entsprechender Technik« sei »die Mehrzahl der Quellen überhaupt finanziell als auch materiell in der Lage, Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten.« Wenn der Verfassungsschutz über Ermittlungsverfahren gegen eine Quelle informiert würde, gäben die Quellenführer Anweisungen zum Verhalten gegenüber der Exekutive, und es bestünde die Gefahr, »dass Ermittlungs- und Beweisansätze vernichtet und strafprozessuale Maßnahmen verhindert« würden (vgl. Seite 22). Zehn Jahre später prahlte der langjährige V-Mann des Thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Tino Brandt,  bei einem Gespräch mit Neonazikader Thorsten Heise – im übrigen mehr als fünf Jahre nach Brandts öffentlicher Enttarnung als Geheimdienstzuträger – unter anderem damit, dass er vor Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen von seinem V-Mann-Führer gewarnt worden sei und dann z.B. seinen Computer in einem Bahnhofsschließfach vor der Polizei in Sicherheit gebracht hätte.5  


Quellenschutz vor Strafverfolgung

Zu den zentralen neonazistischen Organisationen der 1990er Jahre gehörte die von Michael Kühnen als Kader- und Leitungsorganisation für die neonazistische Szene Ende der 1980er Jahre aufgebaute »Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front« (GdNF). Deren AktivistInnen bauten in der ersten Phase der rassistischen Mobilisierung der 1990er Jahre zahlreiche neonazistische Vorfeldorganisationen in den neuen Bundesländern auf, waren an dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 beteiligt und koordinierten insbesondere die bundesweiten Rudolf-Heß-Aktionstage anlässlich des Todestags des Hitlerstellvertreters und strömungsübergreifenden Neonazi-Idols.

Zudem muss man sich noch einmal die Bedeutung der GdNF als Koordinierungsgremium einer rasant anwachsenden neonazistischen Szene und der Rudolf-Heß-Aufmärsche als dem zentralen jährlichen flügelübergreifenden Ereignis der Neonaziszene der 1990er Jahre vor Augen führen – an dessen Rändern beispielsweise am 17. August 1992 in Rudolstadt (Thüringen) Absprachen für das ab dem 22. August 1992 beginnende Pogrom in Rostock-Lichtenhagen stattfanden und später zahlreiche internationale Kampagnen der Neonazis geplant wurden. Die GdNF und das Rudolf-Heß-Aktionskomitee profitierten erheblich von dem Prinzip »Quellenschutz vor Strafverfolgung«, hielten Tausende von PolizistInnen und AntifaschistInnen über Jahre auf Trab und schufen einen der zentralen Kristallisationspunkte für die im Entstehen begriffene Neonazibewegung.

Auch die Strukturen des Neonazinetzwerks Blood&Honour hätten ohne das Prinzip »Quellenschutz vor Strafverfolgung« nicht über Jahre hinweg die Begleitmusik zu Mord und Totschlag liefern und eine extrem rechte Erlebniswelt aufbauen können. Beides hatte und hat eine Ausstrahlung weit über den engen Kern der Neonaziszene hinaus in die vorpolitischen Milieus von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere in ländlichen Räumen der neuen Bundesländern – und stellte und stellt einen essentiellen Baustein der Neonazibewegung in Form von extrem rechten Parallel- und Erlebniswelten dar.

Ausführlich dokumentiert der Abschlussbericht des NSU-Untersu­chungs­ausschusses hier unter anderem den Werdegang der V-Leute von Blood&Honour Marcel D. alias VM Hagel/VM 2100 des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz6 und Carsten Szczepanski alias Piatto, langjähriger V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes.7

Mit »Piatto«, wegen versuchten Totschlags an einem nigerianischen Lehrer und Asylsuchenden 1995 zu acht Jahren Haft verurteilt8 und von 1994 bis zum Jahr 2000 V-Mann des LfV Brandenburg, erreichte das V-Leute-System ein bis dato unbekanntes Ausmaß: Sein V-Mann-Führer holte ihn für Freigänge von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg ab, fuhr ihn zu Neonazitreffen und -konzerten; das Landesamt für Verfassungsschutz bewirkte, dass seine Post in der JVA Brandenburg nicht mehr kontrolliert wurde. Das Ergebnis: Cars­ten Szczepanski  konnte über Jahre ungehindert das Neonazifanzine »United Skins« erstellen, das für die Werbung von Konzerten, Bands und CDs aus dem Blood & Honour-Netzwerk sowie für dessen bewaffneten Arm »Combat 18« eine extrem hohe Bedeutung hatte. Auch in der Praxis war Carsten Szczepanski  in den vorders­ten Reihen zu finden: Er war unter anderem am Aufbau rechtsterroristischer Strukturen in Berlin-Brandenburg und der Planung von Anschlägen gegen politische GegnerInnen Ende der 1990er/ Anfang der 2000er Jahre beteiligt.9

Auch die Auswirkungen und Folgen des V-Mann Systems hatte das BKA in seinem Positionspapier im Jahr 1997 schon beschrieben: »Die Mehrzahl der Quellen sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen überzeugte Rechtsextremisten. Bei diesen entsteht der Eindruck, unter dem Schutz des VS im Sinne ihrer Ideologie ungestraft handeln zu können und die Exekutive nicht ernst nehmen zu müssen« so das BKA Anfang 1997. 

Nun steht außer Frage, dass Neonazis diesen Spielraum, der ihnen durch den Quellenschutz und das V-Leute-System geboten wurde, in vielen Regionen erfolgreich genutzt haben: Sowohl individuell, weil sie auch bei schwersten Straf- und Gewalttaten kaum mit ernsthaften juristischen Konsequenzen zu rechnen hatten, als auch strukturell, weil trotz interner Machtkämpfe, wechselnder Organisierungsmodelle und staatlicher Verbote der Sprung von der Szene zur Bewegung sowie von isolierten Gruppen zu vor Ort fest verankerten Strukturen gelungen ist. Zu diskutieren wäre vor allem, ob es der im Vergleich zu heute wesentlich besser organisierten und zahlenmäßig viel größeren, unabhängigen Antifabewegung in den 1990er Jahren nicht häufiger gelungen wäre, die neonazistische und rassistische Mobilisierung zurückzudrängen – wenn es kein derart extensives V-Leute-System gegeben hätte.

Und noch zwei weitere Aspekte des NSU-Komplexes sollten mehr Diskussionen nach sich ziehen: Zum einen die Frage nach den eigenen rassistischen Vorurteilen. Denn mit wenigen Ausnahmen haben auch unabhängige AntifaschistInnen und JournalistInnen an den Tatorten der rassistischen NSU-Mord- und Sprengstoffserie bis zur Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios am 4. November 2011 weder die Verlautbarungen der Polizeipressestellen hinterfragt noch den Kontakt zu den betroffenen Angehörigen und Communities gesucht. Und zum anderen der Aspekt, die eigenen Analysen rechten und rassistischen Terrors ernst zu nehmen. Aktuell bedeutet dies auch, sich mit der steigenden Zahl rassistisch und antiziganistisch motivierter Brandanschläge und der rassistischen Mobilisierung gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsheime auseinander zu setzen.

Viele offene Fragen

Zu Recht haben KritikerInnen der Untersuchungsausschüsse darauf hingewiesen, dass allzu viele Fragen im NSU-Komplex noch immer offen sind – und die lange Liste vermeintlicher Zufälle, Ungereimtheiten und neuerlichen polizeilichen Fehlverhaltens täglich länger wird – wie beispielsweise, dass der als mutmaßlicher Unterstützer des NSU angeklagte Holger Gerlach im Zeugenschutzprogramm in Vorbereitung auf den NSU-Prozess am OLG München vom BKA nach Angaben der Zeugin Sylvia Sch. aus Hannover im Sommer 2012 zu einem Treffen mit ihr selbst und ihrem Ehemann Alexander Sch. – einem in der Neonaziszene gut vernetzten Freund von Gerlach aus Hannover – gebracht worden sei10 .

Die Kritik wird oft verbunden mit der Forderung nach einer Fortsetzung des Untersuchungsausschusses im neu gewählten Bundestag. Derzeit scheint dies jedoch eher unwahrscheinlich. Umso notwendiger ist es, die Zäsur, die der NSU-Komplex darstellt, nicht ad acta zu legen, sondern weiterhin nach eigenständigen Analysen und Antworten zu suchen. Dazu gehört auch, die Arbeit der Untersuchungsausschüsse im Thüringer Landtag sowie im sächsischen Landtag kritisch zu begleiten und den NSU-Prozess kontinuierlich und aufmerksam zu verfolgen, z.B. durch Unterstützung für das Projekt NSU-Watch. Denn Antworten im NSU-Komplex hat es bislang nur dann gegeben, wenn sie von einer breiteren medialen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit massiv eingefordert und gesucht wurden. Die Angehörigen der NSU-Mordopfer und die Verletzten der NSU-Sprengstoffanschläge warten drängen­der denn je darauf, dass das Versprechen des »rückhaltlosen Aufklä­ren« eingelöst wird. Diese Aufklärung, das versteht sich von selbst, kann nicht alleine den Strafverfolgungsbehörden, parlamentarischen Gremien wie Untersuchungsausschüssen, Medien und den Gerichten überlassen bleiben.


Heike Kleffner ist Journalistin und Expertin für neonazistische Gewalt. Sie war Referentin der Linksfraktion im Bundestag für den NSU-Untersuchungsausschuss.