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PRO NRW Funktionär klagt gegen blogsport

Im Mai 2014 hatte der stellvertretende Vor­sitzende der extrem rechten Partei PRO NRW, Kevin Gareth Hauer, Klage gegen den alternativen Provider blogsport eingereicht. Der Internetdienst stellt kosten­los Weblogs zur Verfügung, die vor allem auch von vielen linken Gruppen genutzt werden. Anlass der Klage waren zwei veröffentlichte Fotos von Hauer — eines mit erhobenem rechten Arm, das andere mit einem Hitler-Foto. Das Gelsenkirchener PRO NRW-Ratsmitglied Hauer sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Juristisch vertreten ließ sich Hauer vom Szene-Anwalt Dr. Björn Clemens.

Auch der Rechts­anwalt und PRO NRW-Funktionär Markus Beisicht versuchte im Auftrag Hauers gegen unliebsame Berichte vorzugehen. Mithilfe von Klagen und Abmahnungen gegen den Gelsenkirchner Verband der „SJD - Die Falken“ und den Blog eines lokalen Journalisten sollte das „bürgerliche Image“ der Partei gerettet werden. Als im Juni 2014 die erste Sitzung des neuen Rates nach den Kommunalwahlen stattfand, protestierten Antifaschist_innen gegen den Einzug von PRO NRW. Eine Stadtverordnete hielt Protestplakate hoch — eines davon mit dem beklagten Foto von Hauer. Noch während des Rates rief dieser die Polizei um Strafanzeige zu erstatten, jedoch erfolglos. Das Landgericht Essen entschied im August 2014, dass zumindest die Veröffentlichung des Hitler-Fotos auf einer blogsport-Internetseite zulässig war. Zu sehen war Hauer, der im Burschenschaftsoutfit in einem Verbindungshaus mit einem großformatigen gerahmten Hitlerbild posiert. Das Foto, das Hauer mit erhobenem rechten Arm zeigt, sei — so zumindest der Kläger — bereits 15 Jahre alt, eine Wiederveröffentlichung und das damit verbundene Eindringen in die persönliche Sphäre sei daher nicht verhältnismäßig. Da Hauer es „noch 2008 für angemessen“ hielt, in Dritten zugänglichen Räumen ein großformatiges Foto von Adolf Hitler in die Kamera zu halten und weil er für das Europaparlament kandierte, müsse es dem interessierten Wähler und Internetnutzer möglich sein, sich über den Kandidaten zu informieren, so das Gericht. Insbesondere, weil seine Partei PRO NRW als „rechts­extrem“ beurteilt wird und das Foto dadurch von „erheblichem öffentlichen Interesse“ sei. Nach dem Urteil muss blogsport nun anteilige Gerichtskosten in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Kevin Gareth Hauer muss zusätzlich die Gebühren des von ihm zurückgezogenen einstweiligen Verfügungsantrags tragen. Gegen den Beschluss, die Kosten der Verfahrens zu teilen, hat Hauer Beschwerde eingelegt. Das Gericht habe es versäumt, seine angeblichen Urheberrechte an den Fotos zu würdigen.
 

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