Angriff auf DGB-Kundgebung am 1. Mai 2015
Am 1. Mai 2015 griffen in Weimar rund 50 Neonazis eine Kundgebung des DGB mit 200 Teilnehmer_innen an. Die Angreifer aus Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen stürmten den Platz der Versammlung, riefen neonazistische Parolen und bedrängten etliche Gewerkschafter_innen. Drei Personen wurden bei dem Angriff verletzt, unter anderem durch gezielte Schläge mit einer Fahnenstange. Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider wurde das Mikrofon entrissen, um über die Lautsprecheranlage Parolen zu brüllen. Auch der Weimarer Oberbürgermeister Stefan Wolf (SPD) wurde attackiert. Ein Teilnehmer der Versammlung sprach später von einem „Rollkommando“, das ihn an die SA-Sturmtruppen erinnerte. Carsten Schneider schilderte: „Mit einem Holzschild haben sie einen von uns in den Bauch gestoßen“, ein „sechzigjähriger Kollege“ sei „in den Schwitzkasten genommen“ worden.
Bereits am Tag zuvor war auf dem Facebook-Account der NPD-Jugend, "Junge Nationaldemokraten" (JN), dazu aufgerufen worden, es den „Arbeitsverrätern“ zu zeigen. Als mögliches Ziel wurde unter anderem die Gewerkschaftskundgebung in Weimar benannt. Augenzeugen berichteten später, der Angriff sei gezielt und außerdem gut organisiert gewesen. Dafür sprechen auch die Plakate, auf denen u.a. „DGB = Arbeiterverräter“ zu lesen war. Außerdem trugen die Angreifer Fahnen mit dem Logo der JN und verteilten auch Flyer mit Bezug zur Jugendorganisation der NPD.
Die Thüringer Polizei war lediglich mit einem Streifenwagen vor Ort. Erst nach Eintreffen zusätzlicher Polizeikräfte konnten bis zu 27 mutmaßliche Angreifer unweit der Kundgebung festgenommen werden. 16 der Festgenommenen stammten aus Sachsen, acht aus Brandenburg, zwei aus Hessen und einer aus Thüringen. Die 22 Männer und fünf Frauen im Alter von 18 bis 35 Jahren kamen nach einer Identitätsfeststellung wieder auf freien Fuß. Im Anschluss wurde wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung ermittelt.
Nach zwei Jahren mussten sich nun die ersten sechs Neonazis vor dem Amtsgericht Weimar verantworten. Da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, fand das Verfahren vor einem Jugendstrafrichter statt. Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter Hannes K. (Leipzig), Markus Richard Sch. (Bautzen), Sirko Rüdiger B. (Bautzen), Lucas Martin H. (Leipzig) und Florian Sch. (Darmstadt) wurde jedoch gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 350 bis 650 Euro eingestellt. Weitere 100 Euro muss jeder Beschuldigte außerdem an einen der Nebenkläger entrichten, der durch Faustschläge am Kopf verletzt wurde. Auf die Einstellung des Verfahrens hatten sich die Verteidiger und der Staatsanwalt in einem Rechtsgespräch mit dem Richter geeinigt. Das Verfahren gegen den Angeklagten Patrick N. aus Zossen (Brandenburg) wurde abgetrennt, da er nicht zum Prozess erschienen war.
Die Verfahren gegen die erwachsenen Neonazis sind noch immer in der Schwebe. Die von der Staatsanwaltschaft Weimar gestellten Strafanträge wurden durch das Amtsgericht Weimar kassiert. Die Staatsanwaltschaft hat derweil gegen den Entschluss Beschwerde eingelegt. Die Bundestagsabgeordnete der Partei "Die Linke" Martina Renner kritisierte dieses Verfahrensergebnis. Dass bei einer Tat, „die darauf angelegt war, Parallelen zum 1. Mai 1933 zu ziehen“, der politische Hintergrund keine Rolle spielt, geschweige denn ermittelt wurde, wer organisatorisch für den Angriff verantwortlich war, sei „absolut unverständlich“ und ein „fatales Signal“.