AIB
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3.2021
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21.2.2022
Hammerskins - Was deutsche „Sicherheitsbehörden“ (nicht) zu sagen haben
Es ist ein verbreiteter Irrtum zu glauben, dass der „Verfassungsschutzbericht“ ein Lagebild sogenannter „verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ zeichnet. In der Publikation steht vielmehr das, was die Öffentlichkeit nach Ansicht des „Verfassungsschutzes“ (VS) erfahren soll. Was sie nicht wissen soll, wird kurzgehalten oder verschwiegen. Insbesondere seit den Aufklärungsversuchen rund um den NSU- Komplex lässt die behördliche Einschätzung bei Antifaschist*innen alle Alarmglocken läuten. Wieder liegen die Fragen auf der Hand, welche Interessen die unterschiedlichen „Verfassungsschutzämter“