AIB
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2.2009
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11.6.2009
Bundesparteitag der NPD
Kurz vorher hatte das Gericht entschieden, dass die Berliner NPD nicht verlangen kann, dass ihr zur Durchführung ihres Landesparteitages vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Räumlichkeiten in einem Seniorenzentrum zur Nutzung überlassen werden. Die NPD hatte sich geweigert, die vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf aufgestellten Bestimmungen des Mietvertrages vorbehaltlos zu akzeptieren. Zu den vorformulierten Vertragsbestimmungen gehörte u.a. eine Klausel, wonach der Mieter nicht berechtigt sei, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches