AIB
120
-
3.2018
|
7.12.2018
NSU-Prozess: Der Münchner Staatsschutzsenat liefert sein Urteil
Das Gericht verurteilte Beate Zschäpe wegen aller angeklagten Morde, versuchten Morde, Anschläge und Raubdelikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich ist. Interessant, aber aus der mündlichen Urteilsbegründung heraus nicht richtig nachvollziehbar, war der Umstand, dass die Verurteilung für einen Teil der Straftaten in Tateinheit mit der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erfolgte, für andere aber nicht, ohne dass so recht klar wurde, an welchem Punkt Zschäpes