AIB
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2.1999
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29.6.1999
Tödlich »tolerantes« Brandenburg
Doch der Schein dieser Statistik täuscht ohnehin, denn sie spiegelt nur die Straftaten wider, die in der Kategorie Rechtsextremismus erfasst werden. Die Kriterien, wann ein Angriff von Rechten auch als rechtsextremistische Straftat wahrgenommen wird, sind sehr ungenau. In diese Kategorie fallen Straftaten, nach der allgemeinen Definition erst dann, wenn die Täter Mitglieder und/oder Sympathisanten verfassungsfeindlicher Organisationen sind, oder wenn sie sich während oder nach der Tat zu ihren Tatmotiven entsprechend äußern. Geht man davon aus, daß der Großteil der Täter nicht in feste