AIB
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2.1998
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24.5.1998
Aushungern und Abschieben
Die betreffenden AusländerInnen erhalten bereits seit dem 1. Juni 1997 ausnahmslos nur noch abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die gegenüber der Sozialhilfe um mindestens 20 % gekürzt sind und zudem vorrangig als Sachleistungen, das heißt als Wertgutscheine bzw. Essenspakete, gewährt werden sollen. Auch die medizinische Versorgung ist bereits erheblich eingeschränkt. Am 6. Februar 1998 hat der Bundesrat mit den Stimmen auch der SPD-Länder (Brandenburg, Niedersachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz) aufgrund einer Gesetzesinitiative Berlins, die durch Vorstöße Bayerns, Baden