AIB
19
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3.1992
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9.9.1992
Lebenslänglich für Antifaschisten
» Verblüffend war, mit welcher Sicherheit die Kammer über Vorgänge urteilte, für die es zwar keine Zeugen gab, die aber fast ein halbes Jahrhundert zurückliegen. In der Schilderung der dürftigen Indizienkette fehlte die Beantwortung naheliegender Fragen, etwa wann und wo beispielsweise die Planung der Tat erfolgte. Die Kammer wusste auch nicht, wer der Initiator war. Und woher das Tatwerkzeug, ein Messer kam, blieb nicht nur den drei Berufs- und zwei Laienrichtern "unklar". Doch den Tatablauf konnten die Richter präzise schildern, obwohl es "unmittelbare Tatzeugen nicht gibt". Eine fehlende