AIB
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3.1989
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12.12.1989
Westberlin: Kriminalisierung aktiver AntifaschistInnen
Die Kriminalisierung dient dazu, die Betroffenen zu vereinzeln, solidarisches Handeln zu verhindern, die Leute abzuschrecken, die antifaschistische Bewegung zu schwächen und letztendlich zu spalten. Auch unter dem rot-grünen Senat hat sich dies nicht geändert. Im Gegenteil: Festnahmen von AntifaschistInnen und die zwangsläufig folgenden Ermittlungsverfahren haben sich gehäuft. Nur einige Beispiele: Gegen Menschen, die während der Kampagne für einen antifaschistischen Selbstschutz um den 20. April festgenommen worden sind, läuft ein Ermittlungsverfahren nach § 127 StGB - „Bildung bewaffneter